Seit dem 1. Januar gilt das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Es soll Unternehmen ermöglichen, ihren Betrieb frühzeitig zu sanieren und so die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu vermeiden. GFL hat sich bei den Kreditversicherern umgehört, welche Konsequenzen das für die Versicherungsverträge hat.

Durch das neue Gesetz sollen sich Unternehmen, die in Schieflage geraten sind, selbst sanieren können, bevor es zum Insolvenzverfahren kommt. Unternehmen können nun Gläubigern einen Restrukturierungsplan vorlegen. Wenn diesen die Mehrheit der betroffenen Gläubiger akzeptiert und er vor Gericht bestätigt wird, können Forderungen Einzelner entlassen oder gestundet werden – auch gegen der ihren Willen. Vor der Verabschiedung hatte es noch kurzfristig einige wichtige Änderungen gegeben.

Dieses Verfahren könnte Kreditversicherungsnehmer direkt betreffen. Wir haben daher bei den Versicherern nachgefragt, welchen Schutz vor Forderungsausfällen sie in solch einem StaRUG-Verfahren bieten. Die Antwort war einhellig: Alle befragten Kreditversicherer werden diese Forderungsausfälle mitversichern, ohne dass den Versicherungsnehmern zusätzliche Kosten entstehen. Die Versicherer weisen jedoch explizit darauf hin, dass es ihnen gemeldet werden muss, wenn ein Kunde ein Verfahren nach dem StaRUG betreibt. Wir gehen daher davon aus, dass auch alle anderen Versicherer am deutschen Markt diesen Umstand als Versicherungsfall mit aufnehmen, auch wenn es hierzu noch nicht von allen eine Meldung gab.

Das sind die Statements der befragten Kreditversicherer im Einzelnen:

Euler Hermes: Deutschlands größter Kreditversicherer teilt mit, dass er sich dazu entschieden hat, Forderungsausfälle, die durch das StaRUG-Verfahren entstehen, grundsätzlich mitzuversichern. Dieser erweiterte Schutz ist nun in allen Police enthalten, ohne zusätzliche Kosten. Die vertraglich festgelegten Pflichten und Obliegenheiten gelte es dabei weiterhin zu erfüllen: Euler Hermes wertet die Kenntnis über die Aufstellung eines Restrukturierungsplans nach StaRUG als Negativinformation, die abhängig vom individuellen Vertragswerk meldepflichtig ist.

R+V: Der Versicherer arbeitet laut einer Makler-Meldung aktuell mit Hochdruck an der Überarbeitung der Bedingungswerke: Der neue Versicherungsfall wird in die Verträge aufgenommen. Im Sinne seiner Haltung „Du bist nicht allein“ habe sich R+V entschieden, im Sinne der Kunden zu handeln und den Versicherungsfall ungeachtet der Verankerung in den AVB zur Anwendung zu bringen.

Coface: Auch Coface bietet in diesen Fällen Schutz vor einem Forderungsausfall, sofern nicht eh schon im Versicherungsvertrag ein Protracted Default/Nichtzahlungstatbestand festgelegt ist. Auch hier sind entsprechende Klarstellungen in Arbeit. Ausfälle durch rechtskräftige StaRUG-Restrukturierungspläne werden also ohne Mehrkosten für den Versicherungsnehmer entschädigt. Dies gelte natürlich nur, soweit der Versicherungsnehmer als Planbetroffener mit seinen Forderungen in den Plan einbezogen wird und wenn in seine Forderung der Höhe nach eingegriffen wird. Auch Coface weist darauf hin, dass der Versicherer informiert werden muss, sobald ein Kunde ein Verfahren nach dem StaRUG betreibt bzw. Instrumente nach dem StaRUG in Anspruch nimmt.

Atradius: Für Versicherungsnehmer, die über Atradius Deutschland versichert sind, entsteht – bezogen auf die Police – durch die Gesetze kein Handlungsbedarf, da die neu geregelten Möglichkeiten zur Sanierung im Einklang zu den bestehenden Bedingungen in den Kreditversicherungsverträgen stehen. Insbesondere sei die Einleitung des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens als Schadenereignis bereits erfasst. Sobald ein Versicherungsnehmer mit einem Restrukturierungsfall konfrontiert werde, solle er sich an die Abteilung Special Risk Management (SRM) wenden, so die Bitte von Atradius. Deren Fachleute mit einem hohen Know-how bei Restrukturierungen und Insolvenzen, die auch Kontakt zu Beratern und anderen involvierten Parteien haben, könnten als Sparringspartner weiterhelfen.

Mehr zum Thema Kreditversicherung finden Sie in unserem Q+A oder auf unserer Angebotsseite.