Last-Minute-Änderung: Zwar tritt das Gesetz zur präventiven Sanierung wie geplant ab Anfang nächsten Jahres in Kraft, allerdings hat der deutsche Bundestag gestern ein paar wichtige Änderungen beschlossen. Zuvor war Kritik an der Gesetzesvorlage laut geworden – es sei vor allem für den Mittelstand zu komplex und teuer.

Der Kern des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (Starug) bleibt: Finanziell angeschlagene Unternehmen können sich ab Januar 2021 über ein neues Restrukturierungsverfahren sanieren, das vor der Insolvenz ansetzt.

Grüne und FDP forderten im Vorfeld, das Inkrafttreten zu verschieben: Man wollte Fehlkonstruktionen vermeiden. So sei die präventive Sanierung – die eigentlich für Unternehmen aller Größe anwendbar sein soll – für kleine und mittelständische Unternehmen viel zu komplex. Wie das Finance Magazin berichtet, bringen die Änderungen in der letzten Minute in diesem Punkt allerdings nichts.

Ein wichtiger Punkt, der geändert wurde, sei hingegen die Vertragsbeendigung. Nach dem ursprünglichen Plan sollten Unternehmen vor Gericht einen Antrag stellen können, um langlaufende und noch nicht erfüllte Verträge – wie etwa Mieten – zu beenden. Dieser Punkt wurde nun allerdings gestrichen, da er bei Vertragspartnern zu hoher Unsicherheit geführt hätte. Verträge müssen nun wie bisher außerhalb der Insolvent neu verhandelt werden. Experten, die das Finance Magazin zitiert, kritisieren, dass Unternehmen nun ein wichtiges Sanierungsinstrument fehle.

Eine weitere Änderung ist die Lockerung der Haftungsregeln für die Geschäftsführung. Im ursprünglichen Entwurf hätte sie bereits haften müssen, wenn absehbar gewesen wäre, dass das Unternehmen in den nächsten zwei Jahren möglicherweise zahlungsunfähig werden könnte.

Die letzte Änderung betrifft einen nötigen Gläubigerbeirat. Wenn die Forderungen aller Gläubiger durch einen Restrukturierungsplan gestaltet sind, stellt das Gericht diesen Beirat. So können Gläubiger früh mitdiskutieren.