Ein Urteil des Kammergerichts Berlin könnte weitreichende Folgen haben: Die Sparkasse Berlin durfte demnach ihre Gebühren nicht unangekündigt erhöhen. Kunden können sich diese Kosten nun bald zurückholen – und wohl nicht nur bei den Sparkassen.

Eine monatliche Kontoführungsgebühr, Kosten für Überweisungen oder Kontoauszüge – bei den Sparkassen fallen diverse Gebühren an. Dagegen ist soweit erstmal nichts einzuwenden. Doch einige Banken und Sparkassen haben diese Gebühren immer wieder erhöht, ohne ihre Kunden zu informieren. Dagegen hatte die Verbraucherzentral Bundesverband geklagt – und gewonnen.

Die Sparkasse Berlin, um die es in dem konkreten Fall gegangen ist, hätte Gebühren ohne die Zustimmung der Kunden weder neu einführen noch erhöhen dürfen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können sich Kunden dieses zu viel gezahlte Geld nun zurückholen. Ein entsprechendes Musterschreiben hat die Verbraucherzentrale bereits aufgesetzt. Das betrifft allerdings nur Gebührenerhöhungen ab dem Jahr 2018. Vorherige Ansprüche seien verjährt, entschied das Gericht.

Das Urteil könnte nicht nur für Sparkassen-Kunden interessant sein. Der Focus listet in einem aktuelle Artikel Beispiele anderer Banken auf, von der Postbank über die Deutsche Bank bis hin zur Commerzbank.

GFL-Geschäftsführer sieht das Urteil als wichtigen Wegweiser: „Anstatt ihre internen Prozesse frühzeitig zu digitalisieren und automatisieren, haben sich die Banken ihre altmodischen Strukturen mit hohen Gebühren bezahlen lassen. Das ist im internationalen Vergleich ein echtes Dilemma.“ Mit Blick auf die Online-Banken sagt er: „Man sieht ja an bekannten Alternativen, wie digital organisiertes Banking günstig funktionieren kann. Gut, dass nun die Gerichte dieses Gebaren einschränken.“