Die Währungsrisiken könnten 2024 in einigen Schwellenländern steigen. Der Kreditversicherer Allianz Trade beobachtet Länder wie Ägypten, Argentinien, Kenia, Nigeria, Pakistan, Tunesien und die Türkei hinsichtlich eines möglichen Downgrades.

Nigeria war das erste Land, das in diesem Jahr eine Währungsentgleisung erlebte. Weitere Analysen der inoffiziellen Marktwechselkurse zeigen, dass weitere Märkte gefährdet sind, nämlich Angola, Bangladesch, Bolivien und Myanmar. Schwächelnde Währungen erhöhen das Risiko eines Staatsbankrotts in Ländern mit hoher Staatsverschuldung in Fremdwährung

Die Zahlungsbilanzrisiken in den wichtigsten Schwellenländern haben sich im vergangenen Jahr abgeschwächt, aber Argentinien, Ägypten, Kenia, Nigeria, Pakistan, Tunesien und die Türkei bleiben stark krisenanfällig. Zyklische Risiken im Zusammenhang mit Finanzierungs- und Wachstumsbeschränkungen haben sich aufgrund der Stabilisierung der Wechselkurse, der nachlassenden Inflation und der Lockerung der Finanzierungsbedingungen im Jahr 2023 verringert. Dennoch bleiben die Liquiditätsrisiken hoch, vor allem in den genannten Ländern.

Das Risiko weiterer Währungsabwertungen im Jahr 2024 bleibt hoch, vor allem in Argentinien, Bangladesch, Bolivien, Ägypten, Myanmar und Nigeria. Viele der genannten Schwellenländer haben bereits erhebliche Währungsabwertungen erlebt und sind weiterhin anfällig für weitere Abwertungen. Das Liquiditätsrisiko bleibt in diesen Volkswirtschaften hoch angesichts der anhaltenden Nettokapitalabflüsse und der geringen Devisenreserven.

Um eine Reihe ungeordneter Staatsinsolvenzen zu vermeiden, fordert Allianz Trade, dass der Umschuldungsprozess des Gemeinsamen Rahmens der G20 beschleunigt wird. Das „Common Framework for Debt Treatment“, koordiniert vom IWF, wurde ins Leben gerufen, um Umschuldungsvereinbarungen für einkommensschwache Länder unter den gleichen Bedingungen für alle Gläubiger zu erreichen. Schnellere Verfahren könnten mehr schuldengeplagte Entwicklungsländer dazu ermutigen, frühzeitig eine Umstrukturierung im Rahmen des Gemeinsamen Rahmens zu beantragen, um ihre Schuldenlast zu bewältigen.