Neuer OECD-Konsensus tritt am 15. Juli in Kraft
EU und OECD haben sich auf neue Regeln für Exportfinanzierungen geeinigt. Der sogenannte OECD-Konsensus tritt am 15. Juli in Kraft. Exportkreditgarantien sollen dadurch unter anderem klimagerechter ausgestaltet werden können.
Was ist der OECD-Konsensus?
1978 haben die EU, gemeinsam mit Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den USA eine Übereinkunft getroffen. Diese regelt, nach welchen Grundsätzen Exportgeschäfte mit staatlichen Garantien abgesichert werden.
Ziel dieses OECD-Konsensus ist es, die Wettbewerbsbedingungen für die Exporteure der verschiedenen Länder anzugleichen. Darin geregelt werden unter anderem Rückzahlungsbedingungen, Mindestprämiensätze und Mindestzinssätze.
Im April wurde der Konsensus grundlegend modernisiert.
Was ändert sich für Exporteure?
Durch die neuen Regeln sollen Exporteure und Banken mehr Gestaltungsspielraum bei den Finanzierungskonditionen bekommen. So kann der Bund mit den Exportkreditgarantien Kreditlaufzeiten von bis zu 15 Jahren unterstützen. Bei klimafreundlichen Projekten erhöht sich die maximale Kreditlaufzeit sogar auf 20-22 Jahre. Auch kann bei Bedarf eine Abweichung von der üblichen Strukturierung des Tilgungsprofils akzeptiert werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass neue Sektoren in das Klimaschutz-Sektorenabkommen (CCSU) aufgenommen wurden. So sollen mehr klimafreundliche Projekte von der Reform profitieren. Aufgenommen wurden zum Beispiel die Bereiche umweltverträgliche Energieerzeugung, CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Transport, Energieübertragung, -verteilung und -speicherung, sauberer Wasserstoff und Ammoniak oder emissionsarme Produktion.