Der Versicherer Euler Hermes bereitet sich proaktiv auf ein mögliches Auslaufen des Schutzschirms der Bundesregierung für die Kreditversicherer vor.

Dieser ist zunächst bis zum 31.12.2020 von der Bundesregierung zugesagt worden, mit dem Ziel bestehende Lieferketten bis Ende 2020 zu sichern. Konkrete Inhalte und die Funktionsweise finden Sie in unserem BLOG-Artikel vom 01.05.2020.

Gespräche über eine Verlängerung dieser Maßnahme sollen frühestens ab Herbst geführt werden, jedoch ist ein mögliches Szenario hierbei auch, dass es keine Verlängerung gibt und genau diesem sorgt Euler Hermes nun vor.

Der Versicherer wird Kreditlimite für Risiken, die seiner Meinung nach eine „schwache Bonität“ ausweisen, nur noch bis zum 31.12.2020 befristen. Praktisch wird hierbei das bestehende Limit aufgehoben und gleichzeitig eine neue befristete Zusage bis 31.12.2020 dem Versicherungsnehmer ausgestellt.

Internationale Policen über die World Agency werden sehr ähnlich behandelt, indem Limite befristet werden, da auch Schutzschirme in anderen Ländern zum 31.12.2020 auslaufen.

Darüber hinaus hat der Versicherer informiert, dass die vertraglichen Klauseln „Nachlaufdeckung“ und „Bindende Verträge“, sofern in der Police vereinbart, nicht über den 31.12.2020 hinaus gültig sind. Damit endet der Versicherungsschutz für die betroffenen Debitoren eindeutig mit Ablauf des Jahres.

Gleichwohl hat der Versicherer angekündigt, frühzeitig mit den Versicherungsnehmern ins Gespräch einzusteigen und zu prüfen, ob relevante Limite ggfs. verlängert oder wieder entfristet werden können. Dies hängt mitunter sehr stark von der Entscheidung einer möglichen Verlängerung des Schutzschirms ab.

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