Seit knapp einem Monat gilt das neue EU-Insolvenzrecht. Die neue Verordnung stärkt vor allem die Gläubiger, doch auch die Kreditkosten werden damit gesenkt, wie das Finance Magazin berichtet.

Was sich in Deutschland noch hinter einem Referentenentwurf versteckt, hat Europa bereits länderübergreifend auf den Weg gebracht: Mehr Rechtssicherheit im Insolvenzrecht. Davon profitieren in erster Linie die Gläubiger: Bisher sah das Insolvenzrecht vor, dass der Antrag in dem Land gestellt werden müsse, in dem das Zentrum des wirtschaftlichen Handelns liegt. Zu ermitteln, wo das ist, stellte sich in der Praxis jedoch oft als unmöglich heraus. Wie das Finance Magazin berichtet, sei es nicht unüblich gewesen, dass ein Unternehmen kurz vor dem Insolvenzantrag seinen Hauptsitz ins Ausland verlegt habe.

Die neue Verordnung ist daher konkreter formuliert: der Insolvenzantrag muss dort gestellt werden, wo der Firmenhauptsitz oder wo die Handelsregistereintragung ist. Damit eine kurzfristige Verlegung des Firmensitzes nicht mehr möglich ist, muss diese mindestens drei Monate vor dem Antrag bekannt gegeben werden.

Doch auch für die insolvenzbedrohten Unternehmen habe die neue Regelung Vorteile: Da sich mit der höheren Rechtssicherheit auch die Planungssicherheit der Banken erhöhe, würden sich auch die Finanzierungskonditionen für Unternehmen verbessern. Und nicht nur Banken, sondern auch Lieferanten und Kreditversicherer werden dort bessere Bewertungen vornehmen, wo eine höhere Rechtssicherheit herrscht.

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