Deutsche Unternehmen sind bei Zahlungsverzögerungen und Insolvenzen in China geschützt. Wie das Finance Magazin kürzlich berichtet hat, hat das Oberste Volksgericht in China die Position von Gläubigern gestärkt.

Wie Studien zeigen, ist das Risiko von Zahlungsausfällen in China sehr hoch. Eine aussichtsreiche Option: die Zwangsvollstreckung. Sie ist auch dann von Vorteil, wenn der chinesische Geschäftspartner in die Insolvenz geht: Laut chinesischem Insolvenzrecht ist eine Zahlung, die ein Unternehmen bis zu sechs Monate vor dem Insolvenzantrag erhalten hat, von der Insolvenzanfechtung ausgenommen.

In Deutschland ist die Position der Gläubiger deutlich schwächer: Hier kann der Insolvenzverwalter Zahlungen aufgrund von Zwangsvollstreckungen aus den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag vergleichsweise einfach zurückfordern.

Um jedoch mit einer Klage Erfolg zu haben, muss sie bei einem chinesischen Gericht eingereicht werden. Eine weitere Neuerung: Zahlungen, die noch nicht fällig sind, sind von der Anfechtung ausgenommen, wenn die Forderung nach der Zahlung, aber noch vor der Annahme des Insolvenzantrags fällig wird.

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