Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen und auf Mahnungen nicht reagieren, kostet das vor allem kleine Unternehmen oftmals viel Zeit und Nerven. Ein professionelles Inkasso kann helfen. Doch wann lohnt es sich? Wie findet man den richtigen Inkasso-Dienstleister? Was ist beim Auslandsinkasso zu beachten? Diese Fragen beantworten die GFL-Experten im Q+A zum Thema „Inkasso für Unternehmen“.

Was bedeutet Inkasso?

Inkasso ist der Einzug von Forderungen. Konkret läuft das so ab: Sie haben eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware geliefert, die Zahlungsfrist ist verstrichen, doch Ihr Kunde zahlt seine Rechnung nicht – oder nicht vollständig. Dann werden Sie sicherlich erst einmal eine Zahlungserinnerung und Mahnungen verschicken.

Wenn der Kunde daraufhin immer noch nicht zahlt, kann es Sinn machen, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Das Inkassounternehmen hat dann mehrere Möglichkeiten, um den Zahlungsausfall abzuwenden.

Was sind die Gründe dafür, dass ein Kunde nicht zahlt?

Die Gründe dafür, dass Kunden nicht zahlen, sind vielfältig und variieren stark zwischen Firmen- und Privatkunden. Bei gewerblichen Schuldnern ist der wohl „dramatischste“ Grund, dass das Kundenunternehmen zahlungsunfähig bzw. insolvent ist.

Es kann aber auch sein, dass Ihr Kunde nur einen temporären Liquiditätsengpass hat, beispielsweise aufgrund von Zahlungsausfällen und Insolvenzen in dessen Kundenkreis, wegen zu weniger Aufträge oder einer mangelnden Finanzierung. Manch ein Unternehmen nutzt Zahlungsziele aber auch als zusätzliche Finanzierungslinie und reizt diese Lieferantenkredite so weit wie möglich aus.

Unbezahlte Forderungen einzutreiben kostet Zeit und Geld – und ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Eine Absicherung bevor es zum „Ernstfall“ kommt, macht daher für die meisten Unternehmen Sinn.

Wann lohnt es sich, ein Inkassounternehmen einzuschalten?

Einen klar definierten Zeitpunkt gibt es dafür nicht. Aber es gibt ein paar Faktoren, die dafür sprechen, ein Inkassobüro einzuschalten. Generell ist es zwar möglich, ein Inkassounternehmen einzuschalten, ohne eine einzige Mahnung geschrieben zu haben, sinnvoll ist das aber meist nicht. Formell spricht dagegen, dass sich der Kunde zum Zeitpunkt der Beauftragung definitiv schon in Verzug befinden muss – ansonsten müssen Sie die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen. Der weit wichtigere Punkt ist allerdings die Kundenbeziehung, die ja möglichst keinen Schaden nehmen soll.

Sie sollten daher mindestens eine Mahnung mit einer erneuten Frist setzen. Wenn der Kunde auf die Mahnung(en) allerdings nicht reagiert und auch sonst keine Kommunikation stattfindet, ist das ein deutliches Warnsignal.

Wann lohnt es sich, den Mahnservice auszulagern?

Um offene Forderungen über Dritte einzutreiben, gibt es zwei Optionen: das Inkassounternehmen oder den Rechtsanwalt. Beides hat den Vorteil, dass Sie sich die Zeit dafür sparen und sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können. Die Experten wissen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist, und können der Mahnung mehr Gewicht verleihen, wenn rechtliche Konsequenzen drohen. Ein weiterer Vorteil: Ist das Inkasso erfolgreich, können Sie die Kosten von Ihrem Kunden fordern.

Eine Mindesthöhe der Forderungen, ab der sich ein professionelles Inkasso lohnt, gibt es übrigens nicht. Auch kleine Forderungsbeträge können sich aufsummieren und Ihre Liquidität belasten.

Einen festgelegten Zeitpunkt, ab wann Unternehmer einen Experten einschalten sollten, gibt es übrigens nicht. Meist werden die ersten Mahnungen noch von den eigenen Mitarbeitenden verschickt. Auch hierbei gibt es schon Unterstützung: Mit speziellen Tools lassen sich Mahnungen innerhalb von Sekunden verschicken. Dadurch haben Sie nicht nur die Gewissheit, dass die Mahnungen rechtswirksam und ausdrucksstark sind, Sie werden auch automatisch an die nächsten Schritte erinnert und behalten den Überblick. Ihnen und Ihren Mitarbeitenden erspart das viel Zeit, die Sie ins Kerngeschäft stecken können.

Wer ist besser geeignet: Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen?

Der wesentliche Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Inkassounternehmen wird dann sichtbar, wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Das Inkassobüro darf das Verfahren zwar in die Wege leiten, Sie aber nicht vor Gericht vertreten. Grundsätzlich brauchen Sie aber auch nicht zwingend anwaltliche Hilfe für das gerichtliche Mahnverfahren.

Inkassounternehmen bieten jedoch einen anderen Vorteil: Sie können Ihre offenen Forderungen auch aufkaufen. Da das Unternehmen aber naturgemäß daran verdienen möchte, bekommen Sie nur einen Teil der Summe – meist um die 30 Prozent – gezahlt.

Ob Sie einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragen, sollten Sie auch daran festmachen, für wie aussichtsreich Sie ein Mahnverfahren halten. Ist das Inkassounternehmen mit seinen Mahnungen erfolgreich, erhalten Sie Ihre Zahlung und Ihr Kunde trägt die Inkassokosten. Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren, müssen Sie bei hohen Forderungen von mehr als 5000 Euro zusätzlich einen Anwalt beauftragen und können nicht beides – Inkasso- und Anwaltskosten – von Ihrem Kunden zurückverlangen.

Voraussetzung, dass Ihr Schuldner die Kosten trägt, ist natürlich, dass er dazu überhaupt in der Lage ist. Eine Absicherung von vornherein – in Form einer Kreditversicherung – kann deshalb Sinn machen.

Egal, ob Inkassounternehmen oder Anwalt – ganz wichtig ist, dass Sie einen Partner finden, der zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Branche und Unternehmensgröße passt! Auch die Art der Forderung spielt bei der Wahl eine Rolle: Während zum Beispiel Unternehmen mit zahlreichen kleinen Forderungen einen standardisierten Inkassoprozess benötigen, brauchen etwa B2B-Kunden mit wenigen hohen Forderungen ein individuell angepasstes Forderungsmanagement.

Wie findet man seriöse Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen haben oftmals einen schlechten Ruf. Das ist nicht unbedingt verwunderlich, denn betrügerische Inkassobriefe sind leider ein häufiges Phänomen. Betrugsfirmen nutzen die Angst der Adressaten aus, drohen, verlangen horrende Mahngebühren und setzen die Empfänger der Mahnungen unter Druck.

Seriöse Inkassounternehmen sind von solch einem Vorgehen weit entfernt: Für sie ist es selbstverständlich, dass offene Forderungen eingetrieben werden, ohne die Kundenbeziehungen zu zerstören.

Wer Zweifel hat, ob ein Unternehmen seriös ist, prüft, ob es im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen e.V. (BDIU) ist. Sollte es dennoch zu Problemen mit einem der Mitglieder kommen, kann der Verband vermitteln.

Wie teuer sind Inkassounternehmen für das beauftragende Unternehmen?

Generell gilt: Ist Ihr Kunde tatsächlich im Verzug, sind Ihre Forderungen tatsächlich legitim und hat das Inkassounternehmen Erfolg, so trägt der Schuldner die kompletten Kosten, die durch das Inkasso anfallen. Anders sieht der Fall aus, wenn Ihr Kunde insolvent ist oder Ihre Rechnungen bzw. Mahnungen fehlerhaft waren – dann kann es sein, dass Sie die Kosten des Inkassounternehmens tragen müssen.

Es ist daher in jedem Fall wichtig, sich vorab beim Inkassobüro zu informieren, welche Kosten anfallen. Das sind in der Regel Schreib- und Portokosten, der Zinssatz auf die Hauptanforderung, Kosten für das Versenden eines Mahnbescheids und eventuell die Kosten für eine Vollstreckung. Dabei richten sich seriöse Inkassounternehmen nach festgelegten Maßstäben. So dürfen deren Kosten etwa nicht das Honorar eines Anwalts überschreiten.

Einige Inkassobüros arbeiten mit festen Pauschalen, um die Kosten für die Auftraggeber übersichtlich zu halten. Diese sind geringer, wenn der Fall ohne Einleitung des gerichtlichen Verfahrens abgeschlossen wird – zum Beispiel wegen Vermögenslosigkeit des Schuldners – und erhöhen sich um die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren oder für den Vollstreckungsbescheid.

Wenn Forderungen nicht eingeholt werden können, müssen Sie sie also nicht nur abschreiben, sondern auch noch die Inkassokosten tragen. Das kann Ihre Liquidität schwer belasten. Wer das nicht riskieren möchte, kann sich mit einer Kreditversicherung vor Forderungsausfällen absichern. Schlägt das Inkasso fehl, so zahlt die Kreditversicherung in der Regel eine Entschädigung von 70-90 Prozent der Nettoforderung.

Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?

Inkassoverfahren lassen sich grob in vier Prozesse unterteilen:

  1. Vorgerichtliches Inkasso: Zunächst nimmt das Inkassounternehmen die Schuldnerdaten auf und vervollständigt sie, wenn nötig, mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. Zudem wird die Bonität Ihres Kunden gecheckt. Dann bekommt Ihr Kunde vom Inkassobüro oder Anwalt eine Zahlungsaufforderung geschickt. Die Experten achten dabei darauf, dass diese juristisch korrekt formuliert ist. Eventuell wird eine Vereinbarung zur Ratenzahlung getroffen, wenn der Schuldner den kompletten Betrag nicht sofort begleichen kann.
  2. Gerichtliches Mahnverfahren: Wenn der Kunde auf die Zahlungsaufforderung nicht reagiert, wird beim zuständigen Mahngericht ein Mahnbescheid beantragt. Dieser wird dann dem Kunden zugeschickt. Im Mahnbescheid wird dem Kunden eine erneute Frist gesetzt, innerhalb derer er zahlen oder Widerspruch einlegen kann. Ob ein streitiges Verfahren vor einem Gericht ausgeführt wird, entscheiden dann Sie als Auftraggeber. Das Inkassobüro kann Sie vor Gericht nicht mehr vertreten, dafür ist dann ein Rechtsanwalt nötig.
  3. Zwangsvollstreckung: Der nächste Schritt nach dem Mahnbescheid ist der Vollstreckungsbescheid. Durch ihn bekommen Sie die Möglichkeit, das Vermögen Ihres Schuldners zwangsvollstrecken zu lassen. Das geschieht in Form von Lohnabtretungen, Konto- oder Sachpfändungen.
  4. Titelüberwachung & Schuldnermonitoring: Dieser letzte Schritt tritt ein, wenn eine Forderung zwar bereits tituliert, aber noch nicht vollständig erfüllt ist. Dann muss das Vermögen des Schuldners regelmäßig überprüft werden und eventuell ein erneutes gerichtliches Inkassoverfahren eingeleitet werden.

Wie viele Mahnungen sind sinnvoll?

Eine festgelegte Zahl an Mahnung gibt es nicht. Gängige Praxis ist es jedoch, nach der Zahlungserinnerung (also der ersten Mahnung) noch zwei weitere zu verschicken, bevor das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Sinnvoll ist, die „Härte“ der Mahnungen zu steigern – sowohl was den Ton angeht als auch die Höhe der Mahngebühren.

Genaue Fristen festzulegen, bis wann gezahlt werden soll, ist dabei besonders wichtig. Das gilt übrigens schon bei der ursprünglichen Rechnung: Wenn Sie Ihrem Kunden hier bereits ein fixes Zahlungsziel nennen, gerät Ihr Kunde nach dieser Frist direkt in Verzug. Im B2B-Geschäft gibt es sogar eine rechtliche Maximalfrist: 30 Tage nach der Entgeldforderung gerät Ihr Kundenunternehmen automatisch in Verzug.

Das heißt, Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt Mahngebühren verlangen und ein Inkassounternehmen hinzuziehen, dessen Kosten dann der Kunde übernehmen muss. Was rechtlich erlaubt ist, und was für Kundenbeziehung Sinn macht, sind jedoch zwei Paar Schuhe. Statt gleich die Keule zu schwingen, sollte die erste Mahnung lieber als freundliche, persönliche Zahlungserinnerung gestaltet werden. Oft reicht diese erste Erinnerung schon aus.

Tut sie das nicht, sollte eine zweite Mahnung verschickt werden, deren Ton nun etwas deutlicher gewählt wird. Hier gewähren Sie nur noch eine Zahlungsfrist von wenigen Tagen und machen darauf aufmerksam, dass nach der Frist Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen.

Diese Kosten stellen Sie dann spätestens bei der dritten Mahnung in Rechnung. Wichtig ist, in diesem Schreiben zu betonen, dass im nächsten Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren ansteht. Diese dritte Mahnung sollten Sie unbedingt als Einschreiben versenden.

Auf was sollten KMU beim Inkasso achten?

Für kleine Unternehmen oder Soloselbstständige ist der Aufwand, einer offenen Forderung „hinterherzurennen“ oftmals nicht zu leisten. Die Konsequenz ist, dass vor allem Kleinstunternehmen viele Rechnungen abschreiben.

Das ist aber sicherlich die schlechteste Option. Das Beauftragen eines Inkassobüros ist meist kein großer Aufwand und online zu erledigen. Wer die Inkassokosten fürchtet, die entstehen, wenn die Forderung nicht einbringbar ist, hat zwei weitere Optionen: Beim Gläubigerwechsel tritt man die offenen Forderungen an das Inkassounternehmen ab. Ab diesem Zeitpunkt hat man dann nichts mehr mit dem Prozess zu tun. Eine ähnliche Möglichkeit ist der Forderungsverkauf. Er sorgt für sofortige Liquidität.

Was tun, wenn mehrere Kunden nicht zahlen?

Seriöse Inkassounternehmen unterscheiden bei Ihrer Vorangehensweise, ob bei Ihnen größere Forderungen von einzelnen Kunden – z.B. im B2B-Bereich – offen sind, oder ob es sich um viele, kleine Rechnungen handelt, wie es etwa in einigen E-Commerce-Bereichen regelmäßig vorkommt. Sollte es bei Ihnen regelmäßig vorkommen, dass Kunden kleinere Beträge nicht zahlen, macht ein standardisierter Prozess Sinn, bei dem auch Ihr Aufwand so gering wie möglich gehalten wird.

Was tun, wenn ein Kunde regelmäßig nicht oder zu spät zahlt?

Ein erster Schritt kann sein, die eigenen Rechnungen kritisch zu überprüfen: Wurde eine klare Zahlungsfrist genannt? Haben Sie die Rechnungen an den richtigen Ansprechpartner geschickt? Sind die angegebenen Bankdaten (noch) korrekt?

Wenn Sie Fehler von Ihrer Seite ausschließen können, sollten Sie den Kunden direkt auf seine Zahlungsmoral ansprechen. Fragen Sie ihn, ob es ihm bewusst ist, dass er Rechnungen noch nicht oder zu spät beglichen hat und fragen Sie ganz direkt nach den Gründen. Eventuell können Sie auch andere Zahlungsmöglichkeiten anbieten, die für Ihre Kunden den Zahlungsprozess vereinfachen.

Möchten Sie mehrere Forderungen eintreiben lassen, sollten Sie eine Offene-Posten-Liste anlegen. So ermitteln Sie die fällige Gesamtforderung. Die Liste ist wichtig, damit ältere Forderungen nicht verjähren.

Schadet es der Kundenbeziehung, ein Inkassounternehmen einzuschalten?

Bei einem seriösen Inkassounternehmen ist das Personal geschult und erfahren. Die Mitarbeitenden wissen, wie man offene Forderungen mit dem nötigen Nachdruck, aber in jedem Fall freundlich und professionell einholt. Das Inkassobüro fungiert somit eher als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Kunden und kann somit sogar helfen, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und die Kundenbeziehung zu entspannen.

Professionelle Inkassodienstleister räumen Ihnen auch ein Mitspracherecht zum Umgang mit Ihren Kunden ein. Schlussendlich entscheiden Sie, mit wie viel Druck Sie die offenen Zahlungen einholen möchten.

Wie können sich Unternehmen vor Zahlungsausfällen schützen?

Inkasso bindet Zeit und Geld – und ist nicht immer erfolgreich. Ist der Kunde zahlungsunfähig, bleibt der Gläubiger nicht nur auf seinen unbezahlten Rechnungen, sondern auch auf den Inkassogebühren sitzen. Sinnvoll ist es deshalb, sich bereits von vornherein gegen Zahlungsausfälle zu schützen.

Das kann über mehrere Wege geschehen: Gerade im B2B-Geschäft ist es sinnvoll, sich anzuschauen, mit wem man eigentlich Geschäfte macht. Das Erfassen der vollständigen Kundendaten ist dabei ebenso wichtig, wie das kontinuierliche Aktualisieren – damit die Rechnung nicht plötzlich an der falschen Stelle landet. Zu den Wirtschaftsauskünften gehört aber auch eine Überprüfung der Bonität – Auskunfteien können Ihnen sagen, wie hoch das Risiko ist, bei Ihrem Neukunden einen Zahlungsausfall zu erleben. Auch bei Bestandskunden sollten Sie die Zahlungsfähigkeit regelmäßig – etwa einmal im Jahr – überprüfen lassen.

Eine Garantie bieten solche Überprüfungen jedoch nicht. Zudem ist es für Unternehmer oftmals schwierig einzuschätzen, welche Informationen sinnvoll sind und welche nicht. Je nach Unternehmensgröße, Branche und Kundenbeziehungen sollte man zudem auf die Wahl der richtigen Auskunftei Wert legen.

Neben den Wirtschaftsauskunfteien haben auch Kreditversicherer zuverlässige Bonitätsinformationen. Über sie lassen sich Forderungsfälle auch bereits im Voraus absichern. Die Kreditversicherung bietet einen hochwirksamen Schutz gegen Zahlungsrisiken – durch sie lassen sich kurzfristige Forderungen wirksam absichern.

Was passiert, wenn der Kunde Widerspruch einlegt?

Ihr Kunde hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, wenn die Forderung in seinen Augen unberechtigt ist. Dieser Widerspruch kann bereits auf den Inkassobescheid folgen oder erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn Sie erwarten, dass der Schuldner Widerspruch einlegen wird, sollten Sie auf ein Mahnverfahren verzichten. Mit ihm verlieren sie nur Zeit, da sich das Mahnverfahren bei einem Widerspruch in einen normalen Zivilprozess verwandelt. Sinnvoller ist es dann, gleich mit einer Zahlungsklage zu beginnen.

Manchmal wollen Kunden mit dem Widerspruch auch nur einen Zahlungsaufschub erreichen. Dann macht es Sinn, mit dem Kunden zu reden und ihm anzubieten, mehr Zeit zum Begleichen der Forderung einzuräumen, wenn er den Widerspruch zurücknimmt.

Internationales Inkasso: Was tun, wenn ein Kunde im Ausland nicht zahlt?

Andere Länder, andere Regeln – das gilt auch beim Inkasso. Damit sind in erster Linie die rechtlichen Rahmenbedingungen gemeint, für ein erfolgreiches Inkasso, das der Kundenbeziehung nicht schadet, sollte man aber auch andere Faktoren miteinbeziehen wie das wirtschaftliche Umfeld und die jeweiligen Praktiken und Gepflogenheiten.

Bei der Wahl des Inkassopartners sollten Sie bei ausländischen Kunden daher besonders sorgfältig vorgehen. Ideal sind hierbei große oder vernetzte Unternehmen, die mit lokalen Experten zusammenarbeiten, die die Sprache beherrschen und die Gepflogenheiten kennen. Ein Beispiel: Während in Italien und Portugal oft erheblicher Druck ausgeübt werden muss, um die Zahlungen einzuholen, müssen in China Verhandlungen auf Augenhöhe geführt werden, damit alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können.

Welchen Weg sollte man bei säumigen Kunden im Ausland gehen?

Gerade im Auslandsgeschäft ist die Bonitätsprüfung neuer Geschäftspartner und die enge Überwachung bestehender Kunden unerlässlich. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass Forderungen nicht beglichen werden. In vielen Ländern sollte man per se etwas mehr Geduld mitbringen – so werden in Deutschland Rechnungen 10 Tage eher bezahlt als im weltweiten Durchschnitt.

Trotzdem sollte man nicht zu lange damit warten, ein Inkassounternehmen einzuschalten – je früher das beauftragt wird, umso erfolgreicher ist es in der Regel auch. Sich auf die Experten zu verlassen, macht beim Auslandsinkasso definitiv Sinn: Für ein erfolgreiches Inkasso muss man nicht das Rechtssystem des jeweiligen Landes kennen, man sollte auch die Landessprache beherrschen und die jeweiligen Gepflogenheiten beachten.

Gerade im Ausland ist es umso wichtiger, dass bereits die Mahnungen Erfolg zeigen. Gerichtsverfahren können sich oftmals drei Jahre oder länger ziehen.

Welches Recht habe ich vertraglich vereinbaren können?

Ein sicherer Außenhandel sollte bereits mit der Vertragsgestaltung beginnen. Selbst innerhalb der EU unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen teilweise gravierende zwischen den einzelnen Staaten – außerhalb der EU sind die Unterschiede naturgemäß noch größer.

Sollten Sie mit Ihrem Kunden nichts vereinbart haben, gilt bei B2B-Geschäften generell Ihr Recht, also das des Verkäufers. Doch auch den Gerichtsstand sollten Sie vereinbaren, denn eine Inkassoklage findet generell im Heimatland Ihres Kunden statt. Und das kann teuer werden: Muss ein Gericht ausländisches Recht ermitteln, ist das meist sehr kosten- und zeitaufwändig.

Wichtig ist, dass sie die Rechtswahl auch dann in den Vertrag miteinbinden, wenn Ihre AGB diese eigentlich schon regeln. Denn anders als im nationalen Geschäftsverkehr reicht ein Hinweis auf die AGB nicht aus.

Wie wirkt sich das vereinbarte Recht auf den Inkassoprozess aus?

Kommt es einem Rechtsstreit vor Gericht, gilt der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand. Normalerweise möchte jede der beiden Parteien gerne seinen Heimatort bzw. sein Heimatland (z.B. deutsches Recht oder belgisches Recht etc.) vereinbaren. Der Grund: Im Ausland wären bei einem Inkassoprozess erheblich höhere Kosten zu erwarten.

Was ist ein „letter service“?

Hierbei geht es immer um Kleinstforderungen, bei denen ein echter Inkassoprozess wirtschaftlich keinen Sinn macht. Letter Service bedeutet, dass ein bekanntes Unternehmen (Inkassogesellschaft, Kreditversicherungsgesellschaft) ein- bzw. zweimal den Kunden anmahnt, in der Hoffnung das Schreiben in Verbindung mit dem Namen hat Erfolg und Schuldner zahlt. Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, wird aus Kostengründen nichts Weiteres unternommen.

Gibt es zu unterschiedlichen Inkassofällen unterschiedliche Lösungen?

Kein Inkassofall ist wie der andere: Ein seriöses Inkassounternehmen wird daher zunächst prüfen, um welche Forderungshöhe es geht, wo Ihr Kunde sitzt, ob er ein Firmenkunde oder eine Privatperson ist und ob es sich um ein KMU oder einen Konzern handelt. Je nach Voraussetzung wird dann die individuell beste Lösung gesucht.

Wie gehe ich mit Privatkunden um, die ihre Rechnungen nicht bezahlen?

Während es im B2B-Bereich häufig um höhere Forderungen geht, bei denen die Vertragsbestimmungen genau geprüft werden müssen, hat man es im B2C-Bereich oft mit vielen geringen Forderungen zu tun. Dieses „Masseninkasso“ hat ganz andere Voraussetzungen: Hier ist eine hohe Bearbeitungseffizienz wichtig. Die Prozesse laufen standardisiert, anstatt für jeden Kunden neu angepasst zu werden. Das spart Zeit und Geld.