Einen Factoringvertrag abschließen, wenn schon eine Kreditversicherung besteht? Mit dem Zweivertrags-Modell sollte das eigentlich kein Problem sein. So die Theorie – in der Praxis stellen Factoringgesellschaften allerdings einige Anforderungen.

Generell haben Neukunden bei Abschluss eines Vertrags zwei Optionen: Beim Einvertrags-Modell wird die Kreditversicherung in den Factoringvertrag integriert, heißt, der Factor übernimmt alle drei Funktionen eines Factorings, die Finanzierung, das Inkasso und die Absicherung.  Eine eigene Kreditversicherung ist damit für den Kunden obsolet. Beim Zweivertrags-Modell behält das Unternehmen einen eigenständigen Kreditversicherungsvertrag und der Factor übernimmt entweder die beiden Funktionen Liquidität und Inkasso oder nur die Liquiditätsfunktion.

Das Zweivertrags-Modell kann oftmals von Vorteil sein: So ist der Versicherungsschutz bei einem eigenständigen Vertrag generell umfassender, da der Schutz hier schon ab Beginn der Leistungserbringung greift. Zudem können Unternehmer Limite selbst verhandeln bzw. über Experten wir die GFL verhandeln lassen. Zusätzlich endet der Versicherungsschutz durch ein ausführliches Klauselwerk im Vertrag deutlich später, was gerade in einer langfristigen Kundenbeziehung von großer Bedeutung ist.

In der praktischen Erfahrung erleben wir auch immer wieder die Situation, dass nicht alle Unternehmenskunden über das Factoring laufen. Dies hat ganz unterschiedliche Gründe, führt aber dazu, dass alle diese Kunden nicht vor einem Ausfall geschützt sind.

Allerdings zeigt sich gerade in den vergangenen Monaten, dass Factoringgesellschaften durch die regulatorischen Anforderungen einen immer größeren Kostendruck haben, wenn sich der Kunde für ein Zweivertrags-Modell entscheidet. Besonders für bankennahe Anbieter ist es von enormer Bedeutung, dass die Kreditversicherung kapitalentlastend wirkt.

Diese Kapitalentlastung hängt von mehreren Faktoren ab: zum Beispiel vom Rating der Versicherer, von den Inhalten des Versicherungsvertrags und dem entsprechenden Klauselwerk. Innerhalb der Organisationen der Kreditversicherer gibt es Spezialbereiche, die Verträge für ABS-Strukturen darstellen, solche Verträge sind bspw. sehr stark kapitalentlastend. Die „normalen“ Kreditversicherungsverträge halten da nicht mit.

„Selbstverständlich suchen wir die beste Lösung für den Kunden“, macht GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin deutlich. „Dazu gehört natürlich auch der Preis! Und klar, die Anforderungen des Factors sind nachvollziehbar und wichtig. Nur wie sieht ein guter Kompromiss aus, denn der Kunde verliert zweifelsohne seine direkte Deckung gegen Zahlungsausfall?“

Eine allgemeingültige Antwort gebe es dazu nicht, so Sarafin: „Dies hängt noch mehr als sonst schon vom Einzelfall ab.“ Eine individuelle Prüfung ist daher unerlässlich.

Mehr zum Thema „Factoring“ finden Sie hier oder in unserem Q+A zum Thema „Factoringkosten„.