Die Kreditversicherer Euler Hermes, Atradius und Coface reagieren auf die Corona-Pandemie und lockern Regelungen für die Versicherungsnehmer. Alle drei räumen Ihren Kunden mehr Flexibilität ein.

Euler Hermes hat nicht nur die Meldungsfristen verlängert, sondern gewährt auch einen Zahlungsaufschub:

  • Sie können die Zahlungsziele ohne vorherige Zustimmung von Euler Hermes um 60 Tage verlängern. Diese Verlängerung bezieht sich auf alle Versicherungspolicen außer Corporate Advantage, Investitionsgüterkreditversicherung und Warenkreditversicherung-M, da in diesen Policen bereits eine Möglichkeit zur Verlängerung des Zahlungsziels inkludiert ist. Hier gelten die 60 Tage als Maximalwert, wenn individuell keine höhere Frist vereinbart ist. In der Investitionsgüterkreditversicherung sind und bleiben Sie sowieso verpflichtet jegliche Änderungen anzuzeigen
  • Die Frist, innerhalb derer Sie eine Forderung zum Inkasso einreichen müssen, ist um 30 Tage verlängert.

Diese beiden Maßnahmen können zum Einsatz kommen, sofern die kumulierten Forderungen den Wert von 500.000 Euro nicht überschreiten. Aktuell gelten sie für Forderungen aus Lieferungen bis Ende Mai 2020.

  • Um den Mittelstand zu entlasten, bietet Euler Hermes seinen Kunden mit einem maximalen Umsatz von 25 Millionen Euro einen Zahlungsaufschub von Prämien- und Gebührenforderungen, damit die Police weiterhin in Kraft bleibt. Sollten Sie eine automatisch generierte Mahnung erhalten, können Sie diese unbeachtet lassen.
  • Zudem werden die Entschädigungszahlungen von bereits geprüften Schadenfällen beschleunigt, um die Liquiditätsversorgung des Mittelstands zu unterstützen.

Diese cashwirksamen Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31.Mai 2020.

Auch Atradius hat einige Fristen verlängert. Die wichtigsten Erleichterungen dabei sind:

  • Überschreiten Sie den maximalen Verlängerungszeitraum, müssen Sie Atradius erst nach 60 statt wie bisher 30 Tagen informieren.
  • Sie müssen erst nach 60 Tagen ein Inkassounternehmen mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragen.
  • Sie können die Zahlungsziele ohne vorherige Zustimmung von Atradius verlängern. Die angepassten Zahlungsbedingungen müssen allerdings innerhalb der 60-Tagesfrist bleiben.

Die Regelungen gelten für Forderungen, bei denen das Ende des maximalen Verlängerungszeitraums vor dem 1. September 2020 liegt.

Ähnlich sieht es bei Coface aus:

  • Coface verlängert die Frist für die Benachrichtigung über überfällige Zahlungen (NOA) um 60 Tage.
  • Zudem führt der Versicherer eine größere Flexibilität im Bezug auf die Fälligkeiten von Prämien- und Gebührenabrechnungen

Im Zuge der Krise werden für einige Unternehmen jedoch auch Verpflichtungen relevant. Sollten Sie etwa erfahren, dass einer Ihrer Debitoren Betriebsstandorte schließen muss oder Kurzarbeit einführt, müssen Sie Euler Hermes umgehend informieren. Auch bei Atradius oder Coface empfiehlt GFL, den Kreditversicherer zu informieren als Vorsorge zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

Die Kreditversicherer haben sich noch zu weiteren Punkten im Speziellen geäußert. Bei Bedarf stellen wir Ihnen diese Informationen gerne zur Verfügung. Natürlich stehen auch wir Ihnen bei allen Fragen wie gewohnt zur Seite. Sie erreichen Ihren jeweiligen Ansprechpartner unter den bekannten Durchwahlen oder den allgemeinen Büronummern (GFL-Büro Freiburg: +49 7661 98 80-0, GFL-Büro Düsseldorf:  +49 2102 30 59 39-0, GFL-Büro Schweiz: +41 43 2770636).