Nach der Neuregelung der Insolvenzanfechtung plant der deutsche Bundestag eine weitere Änderung im Insolvenzrecht: Konzerninsolvenzen sollen erleichtert werden. Statt für jede Gesellschaft ein eigenständiges Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Gerichtsständen, sollen die Verfahren bei einem Gericht gebündelt werden können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde nun im Bundestag verabschiedet.

Bisher wurde für jede Einzelgesellschaft ein eigenes Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. „Ziel des Entwurfs ist es, die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen in einem größeren Umfang aufeinander abzustimmen“, heißt es im Gesetzesentwurf des Bundestags.

Konzerninsolvenzen wie etwa bei Praktiker oder Schlecker würden damit deutlich einfacher: Die Verfahren können nicht nur gebündelt werden, für sie kann auch ein „Verfahrenskoordinator“ berufen werden, der die Einzelverfahren aufeinander abstimmen kann. So wird die Chance zur Sanierung der Tochterfirmen erhöht. Im Idealfall entwirft dieser Koordinator einen „Koordinationsplan“, der eine Art Gesamtvergleich mit sämtlichen Gläubigern enthält.

„Das Gesetz (…) bildet den bildet den Abschluss – sicher nur vorläufig – einer insolvenzrechtlichen Novellierungstrias aus erstens dem ESUG, also dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, zweitens der Reform der Restschuldbefreiung und schließlich heute drittens der Regelung der Konzerninsolvenz“, sagte Heribert Hirte (CDU/CSU) in seiner Rede vor dem Bundestag.

Experten erwarten, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten wird.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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