Der Bundestag hat eine Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Reform soll „unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken“ des geltenden Anfechtungsrechts beseitigen.

Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht.

„In den vergangenen Jahren ist zunehmend beklagt worden, dass das geltende Insolvenzanfechtungsrecht, namentlich die Praxis der Vorsatzanfechtung nach § 133 Absatz 1 der Insolvenzordnung, den Wirtschaftsverkehr mit unverhältnismäßigen und unkalkulierbaren Risiken belaste. Der Geschäftsverkehr sieht sich insbesondere vor die Frage gestellt, ob und unter welchen Umständen Zahlungserleichterungen das Risiko einer späteren Vorsatzanfechtung der erhaltenen Zahlungen begründen“, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Auch für Arbeitnehmer hat das bisherige Anfechtungsrecht zu Rechtsunsicherheiten geführt. Für sie bestand die Ungewissheit, unter welchen Voraussetzungen auch verspätet gezahlter Lohn betroffen sein könnte. Hier regelt das neue Gesetz nun, dass Lohnzahlungen, die spätestens drei Monate nach der Arbeitsleistung erfolgen, nicht angefochten werden können.

Zudem sollen vollstreckende Gläubiger besser davor geschützt werden, einen errungenen Vollstreckungserfolg nicht wieder herausgeben zu müssen, so der beschlossene Gesetzentwurf. Auch die Verzinsung des Anfechtungsanspruchs soll neu geregelt werden, um die bestehenden Fehlanreize zu einer schleppenden Durchsetzung von begründeten Anfechtungsansprüchen zu beseitigen und den Rechtsverkehr besser vor einer übermäßigen Zinsbelastung zu schützen.

Vielen geht die Reform der Bundesregierung jedoch nicht weit genug. Nicht nur GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin erwartet in der Praxis kaum Verbesserungen, auch Kreditversicherer wie Atradius und Coface bezweifeln, dass die Gesetzesänderung das Risiko für Lieferanten und Dienstleister wesentlich einschränkt.