Die EU-Sanktionen gegen den Iran sind aufgehoben. Da damit auch das EU-Verbot staatlicher Exportkreditdeckungen entfällt, könnten Geschäfte grundsätzlich wieder mit Hermesdeckungen abgesichert werden.

Voraussetzung ist, dass der Iran seine Altschulden begleicht und dass zuverlässige Zahlungswege zur Verfügung stehen. Je nach Risiko wird der deutsche Bund Sicherheiten fordern, etwa Garantien des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank.

Exporteure können bereits jetzt Anträge auf Exportgarantien stellen (eine unverbindliche Deckungsanfrage können Sie hier stellen). Auch die Übernahme von Investitionsgarantien für Vorhaben im Iran ist grundsätzlich wieder möglich. Euler Hermes prognostiziert, dass die Aufhebung der Sanktionen deutlich spürbare Auswirkungen auf die europäischen Exporte haben wird.

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, sind jedoch trotz der Sanktionslockerungen nicht alle Ausfuhren und sonstigen Rechtsgeschäfte in beziehungsweise mit dem Iran erlaubt. Verboten sind etwa weiterhin der Handel mit Rüstungsgütern oder mit Gütern, die von dem Internationalen Exportkontrollregime des MTCR (Missile Technology Control Regime) erfasst sind. Weiterhin unterliegen bestimmte Personen und Unternehmen Finanzsanktionen, so dass ihnen keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Welche Geschäfte verboten und welche genehmigungspflichtig sind, erfahren Sie hier. Weitere Infos zu den Hermesdeckungen gibt es hier.