Euler Hermes hat vor wenigen Tagen die Maklerschaft über die neue Anfechtungsversicherung informiert, die ab sofort für kreditversicherte Kunden abschliessbar ist.

Im Rahmen der Insolvenzanfechtung hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen bis zu 10 Jahren vor Beantragung des Insolvenzverfahrens anzufechten, sollte er Vorsatz vermuten. Der Vorsatz wird unterstellt, wenn sich Unternehmen, die von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Schuldner wussten, durch entsprechende Massnahmen einen Vorteil zulasten anderer Gläubiger verschaffen. Nach aktueller BGH-Rechtssprechung kann die Beweislast unter Umständen beim Unternehmen liegen.

Die Anfechtungsversicherung bietet hier nun einen Zusatzschutz bei Rückforderungen des Insolvenzverwalters.

Im Falle einer Rückforderung kreditversicherter Forderungen lebt die Forderung wieder auf und reiht sich ggf. in den Versicherungsschutz so ein als wäre sie nie bezahlt worden. Sollten die Forderungen die gültige Versicherungssumme übersteigen, entsteht eine Deckungslücke, die mit der Anfechtungs-versicherung geschlossen werden kann, in dem eine zusätzliche jährliche pauschale Versicherungssumme abgeschlossen wird. Hierbei stehen Interessierten 5 Summen – von 250.000 EUR bis zu 2,5 Mio. EUR – zur Wahl. Hinter jeder Versicherungssumme steht eine feste Jahresprämie.

Euler Hermes bietet die Anfechtungsversicherung als Ergänzung zu einer bestehenden Warenkreditversicherung an. Eine Ergänzung für Euler Hermes-fremde Policen ist die vorgenannte Zusatzdeckung nicht.

Ob die anderen Kreditversicherer ähnliche Absicherungsmöglichkeiten für ihre Kunden schaffen?

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