Nachdem Coface dieser Tage mitgeteilt hat, die Bürokratie zugunsten der Versicherungsnehmer zu kappen, reagiert nun auch Atradius. Der Kreditversicherer räumt ebenfalls mehr Flexibilität hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten ein.

Mit sofortiger Wirkung werden die Kreditversicherungsverträge geändert: Wird der maximale Verlängerungszeitraum überschritten, muss Atradius erst nach 60 statt wie bisher 30 Tagen informiert werden. Ebenso muss erst nach dieser Frist ein Inkassounternehmen mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragt werden.

Die Versicherten können zudem längere Zahlungsziele vereinbaren, ohne Atradius zu informieren. Die angepassten Zahlungsbedingungen müssen allerdings innerhalb der 60-Tagesfrist bleiben. Die Regelungen gelten für Forderungen, bei denen das Ende des maximalen Verlängerungszeitraums vor dem 1. September 2020 liegt.

In einem Anschreiben bittet der Kreditversicherer seine Kunden darum zu beachten, dass die ursprüngliche Fälligkeit einer Forderung weiterhin maßgeblich für die Anwendung aller Versricherungsvertragsbestimmungen sei. Das gelte vor allem für den maximalen Verlängerungszeitraum, die automatische Beendigung des Versicherungsschutzes und den Schadentag.