Insolvenzanfechtung: Atradius weitet Versicherungsschutz aus
Den Kreditversicherer wechseln und trotzdem gegen Abnehmerinsolvenzen vor Beginn der Vertragslaufzeit abgesichert sein? Diesen zusätzlichen Versicherungsschutz bietet nun Atradius seinen Neukunden an.
Das Angebot gilt für Unternehmen, die bei einem anderen Versicherer über eine Kreditversicherungspolice inklusive Anfechtungsdeckung verfügen und zu Atradius wechseln möchten. Als einziger Kreditversicherer in Deutschland versichert Atradius im Rahmen seiner eigenen Anfechtungspolice jetzt auch, wenn die Abnehmerinsolvenz bereits vor Beginn der Vertragslaufzeit mit Atradius liegt und die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter während der Laufzeit der Atradius-Police erfolgt.
Atradius schließt damit nach eigenen Angaben eine Lücke im Versicherungsmarkt. Der Hintergrund: Insolvenzverwalter haben die Möglichkeit, an die Lieferanten und Dienstleister einer insolventen Firma heranzutreten und unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen zurückzufordern, die bis zu vier Jahre, in seltenen Fällen auch bis zu zehn Jahre zurückliegen. Das kann für die betroffenen Firmen ziemlich unverhofft kommen, denn Insolvenzverwalter können eine solche Anfechtung noch bis zu drei Jahre nach dem Insolvenzantrag erklären.
Durch den neuen Service von Atradius ist der Insolvenzzeitpunkt für den Versicherungsschutz nun unerheblich. Den Schutz vor Insolvenzanfechtung können Atradius-Neukunden bei Abschluss einer Kreditversicherung in den Vertrag als zusätzliches Modul mit aufnehmen.
Bei Fragen zu dem neuen Atradius-Service oder zu Ihrer Kreditversicherung wenden Sie sich gerne an uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.