Die Bundesregierung hat neue Leitlinien vorgelegt, um Exportkreditgarantien – sogenannte Hermesdeckungen – klimafreundlicher zu gestalten. Die Entwürfe betreffen die Sektoren Energie, Industrie und Transport.

Nachdem sich die OECD auf neue Regeln für Exportfinanzierungen geeinigt hat, hat nun auch die Bundesregierung ihre Entwürfe vorgelegt, in der neue Leitlinien für drei Sektoren festgelegt sind.

Anhand dieser Sektorleitlinien wird der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien künftig entscheiden, ob ein Geschäft bzw. eine Finanzierung deckungsfähig ist und wenn ja, zu welchen Konditionen. So sollen speziell Innovationen und klimafreundliche Technologien angekurbelt und ihre Entwicklung unterstützt werden, zudem soll es den Export grüner Technologien ins Ausland vereinfachen.

Noch sind die Entwürfe nicht in trockenen Tüchern. Im nächsten Schritt folgt eine Beratung mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs. Noch bis Ende August können Stellungnahmen dazu per Online-Fragebogen eingereicht werden.

In den drei Sektoren Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung fossiler Energieträger), Industrie (Chemie und Metall) sowie Transport mit ziviler Luft- und Schifffahrt werden Exportvorhaben in drei Kategorien unterteilt:

  • Grüne Kategorie: Hierunter fallen besonders förderungswürdige (grüne) Technologien. Diese erhalten in Zukunft erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen. So soll etwa die Deckungsquote bei der Finanzkreditdeckung für die wirtschaftlichen und politischen Risiken von 95% auf 98% zu erhöht werden.
  • Weiße Kategorie: Hierunter fallen Produkte, die keinen wesentlichen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten. Für sie bleiben die Konditionen unverändert.
  • Rote Kategorie: Für diese Produkte gilt ein Deckungsausschluss; Exporte können also nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden.