Die Insolvenzzahlen steigen – und das hat Auswirkungen auf die Kreditversicherungspolicen von Unternehmen. So kann es bei einem deutlichen Anstieg der Schadenquote etwa zu einer Nacherhebung der Prämie oder einer „Sanierung“ des Vertrags kommen. GFL gibt Tipps, was in solchen Fällen hilft, und wie man vorbeugen kann.

Der Krieg in der Ukraine sowie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie erreichen die deutsche Wirtschaft. Nach Toilettenpapier-Hersteller Hakle und Schuhhändler Görtz musste nun auch der Automobilzulieferer Dr. Schneider seine Zahlungsunfähigkeit verkünden.

Solche Nachrichten sowie die immer düsteren Prognosen diverser Marktforschungsinstitute beherrschen momentan die deutschen Wirtschaftsnachrichten. Doch welche Konsequenzen hat ein gestiegenes Insolvenz-Szenario für die Kreditversicherungspolicen?

Steigende Insolvenzzahlen führen selbstverständlich zu steigenden Schadenquoten seitens der Versicherer. Zwar ist die Anzahl der regulierten Schäden momentan noch nicht signifikant gestiegen, aber dennoch bemerken die Versicherer momentan einen deutlichen Anstieg der Überfälligkeitsmeldungen ihrer Versicherungsnehmer. „Auch wir werden in der letzten Zeit häufiger von Kunden beauftragt, einen (potenziellen) Schaden zu begleiten oder zumindest unsere Kunden bezüglich der Einhaltung der Überfälligkeitsfristen zu beraten, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt“, berichtet GFL-Expertin Juliane Sarafin.

Sollte sich im einzelnen Vertrag ein deutlicher Anstieg der Schadenquote bewahrheiten, kann der Versicherungsnehmer – wenn vorhanden – mit einer Nacherhebung der Prämie in Form eines Malus rechnen. Zudem kann der Vertrag saniert werden, heißt: Die Konditionen werden an das vorhandene Schadenszenario angepasst.

„Aus unserer Sicht ist es daher ratsam, Verträge durchaus langfristig und wenn möglich ohne Sonderkündigungsrecht seitens des Versicherers zu verlängern, um sich günstige Konditionen zu sichern“, so Sarafin. Aber auch Verträge mit Sonderkündigungsrecht (sog. „Break Clause“) können helfen, längerfristig Stabilität zu schaffen – denn damit besteht sowohl auf der preislichen als auch auf der inhaltlichen Seite zunächst Stabilität. Am Ende eines Versicherungsjahres gibt es hier immerhin auch bei einer hohen Schadenquote die Möglichkeit den Dialog mit dem Versicherer – am besten mit Unterstützung eines versierten Fachmaklers – zu suchen.

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten spielen erfahrungsgemäß auch die vom Versicherer zur Verfügung gestellten Kreditlimite eine große Rolle. Für den Fall, dass ein Versicherer ein Limit aufhebt oder reduziert, empfehlen wir bei einer Vertragsverlängerung verstärkt auf Klauseln zu achten, die sich mit Kreditlimiten beschäftigen: also die Nachlaufdeckung, die Klausel für bindende Lieferverträge oder eine Fabrikationsrisikodeckung. Am vorteilhaftesten sind selbstverständlich unkündbare Limite.  Ebenso macht es Sinn, frühzeitig zu prüfen, inwiefern die vorhandene Police Zusatzlimite (so genannte TopUp-Limite) ermöglicht oder ob abgelehnte bzw. reduzierte Limite eventuell bei einem zusätzlichen Versicherer abgesichert werden können.

Mehr zu dem Thema finden Sie auch in unserem Q+A: Kreditversicherung