In letzter Minuten haben sich Großbritannien und die EU noch auf einen Deal geeinigt. Für viele Unternehmen ist heute der erste Arbeitstag, an dem die neuen Vereinbarungen ihre Auswirkungen zeigen. Doch was ändert sich nun eigentlich konkret für europäische Firmen?

Obwohl die Einigung erst kurz vor knapp über die Bühne gegangen ist, bleibt keine Schonfrist: Für viele Unternehmer auf beiden Seiten des Ärmelkanals wird sich ihr Alltag nun – teilweise massiv – ändern. Denn trotz Deal hat sich das Verhältnis von GB und EU seit dem 1. Januar 2021 grundlegend geändert: Das Vereinigte Königreich ist nun ein Drittstaat.

Was das für die hiesige Wirtschaft bedeutet, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in einer Mitteilung zusammengefasst. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Warenverkehr

Hier ändert sich einiges. Denn obwohl es dank dem Abkommen weiterhin keine Zölle und keine Kontingente für Industrie- und Agrarprodukte geben wird, fallen ab nun Zollformalitäten und -kontrollen an. Das wird die Bürokratie und die Zeit, die für die Lieferketten eingeplant werden muss, erhöhen. Denn die Transporteure müssen nun Zollerklärungen vorweisen, dass bei ihre Produkte in Sachen Sicherheit, Gesundheit und anderer Gemeinwohlziele den Vorgaben entsprechen. Das betrifft wohl vor allem bestimmte Pflanzen- und Tierprodukte.

Großbritannien hat dem Güterverkehr eine Übergangszeit bis Mitte des Jahres eingeräumt. Die EU könnte die Kontrollen sofort beginnen. Zwar ist es momentan an den Grenzen noch ruhig, das könnte sich allerdings im Laufe des Monats noch ändern. Spediteure müssen sich nun schnellstmöglich auf die neuen Änderungen einstellen. Das BMWi hat dazu eine Checkliste erstellt.

  • Finanzsektor

Für die Finanzbranche bleiben trotz Deal zahlreiche Fragen unbeantwortet. Britische Banken hatten gehofft, über einen sogenannten „Passport“ in der EU tätig sein zu können. Darauf einigte man sich aber nicht. Stattdessen könnte ihnen die EU ein „Äquivalenz-Zeugnis“ ausstellen. Das soll aber – wenn überhaupt – erst bis März kommen. Rund 40 Bereiche der Finanzwelt sollen über solche Äquivalenzentscheidungen geregelt werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, sind aber erst zu einer Handvoll dieser Bereiche Entscheidungen gefallen. Immerhin eine wichtige ist bereits klar: Auf Euro laufende Zinsabsicherungsgeschäfte dürfen zunächst für weitere 18 Monate in England abgewickelt werden.

Banken und die EZB zeigten sich laut FAZ allerdings überzeugt, dass alle Institute auch nach dem Brexit zum Jahreswechsel ihre Kunden ganz normal weiter bedienen können. Die Banken hätten sich auf den Verlust der „Passport“-Rechte eingestellt, entsprechende Lizenzen besorgt und Einheiten in der EU gegründet.

  • Arbeitnehmer

EU-Bürger, die in Großbritannien arbeiten möchten, brauchen nun ein Visum. Das wird es wohl nicht ohne weiteres geben. In London wurde bereits angekündigt, dass man „qualifiziertes Personal“ bevorzugen würde. Wer ins Vereinigten Königreich ziehen will, muss nun auf jeden Fall ein Jobangebot vorweisen mit einem Jahresgehalt von mindestens 20.480 Pfund und einen Abschluss mit dem sogenannten Advanced Level, vergleichbar mit dem Abitur.

Sie wollen mehr erfahren? Weitere Änderungen zu Themen wie Fischfang, Tourismus etc. hat der Spiegel zusammengefasst.