Die EU-Kommission hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen für staatliche Exportkreditgarantien zu verlängern. Damit können noch bis zum 30. Juni 2021 Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) über Hermesdeckungen abgesichert werden. Die Regelung gilt für die EU und ausgewählte OECD-Länder.

Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten waren bisher bis Ende des Jahres befristet. Sie gelten für die 27 EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich. Diese Länder gelten eigentlich als „marktfähig“, so dass Exporte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen über private Versicherer und nicht über staatliche Garantien abgesichert werden.

Durch die Corona-Krise sind die privaten Absicherungsmöglichkeiten jedoch eingeschränkt, so dass staatliche Deckungen nun erlaubt sind. Die deutsche Ratspräsidentschaft begrüßt den Schritt als „wichtigen Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft“.

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen für staatliche Exportkreditgarantien zu verlängern. Damit können noch bis zum 30. Juni 2021 Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) über Hermesdeckungen abgesichert werden. Die Regelung gilt für die EU und ausgewählte OECD-Länder.

Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten waren bisher bis Ende des Jahres befristet. Sie gelten für die 27 EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich. Diese Länder gelten eigentlich als „marktfähig“, so dass Exporte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen über private Versicherer und nicht über staatliche Garantien abgesichert werden.

Durch die Corona-Krise sind die privaten Absicherungsmöglichkeiten jedoch eingeschränkt, so dass staatliche Deckungen nun erlaubt sind. Die deutsche Ratspräsidentschaft begrüßt den Schritt als „wichtigen Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft“.