Aufgrund der anhaltenden Pandemie plant Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen noch bis März 2021 zu pausieren. „Um den pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen.“ Die Fristverlängerung soll allerdings nur für überschuldete Unternehmen gelten und nicht für solche, die bereits zahlungsunfähig sind. 

Seitens der Bundesregierung wurde die Insolvenzantragspflicht zunächst bis Ende September ausgesetzt, um den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen und staatliche Hilfen zu beantragen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) spricht sich stattdessen gegen eine Verlängerung der Insolvenzantragspflicht aus. Laut DIHK-Präsident Eric Schweitzer würde die Fristverlängerung „einseitig zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden.“

Anstatt einer Fristverlängerung hält viel mehr eine Reform des Insolvenzrechts als zielführend: „Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könne mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden“. Aktuellen DIHK-Umfragen zufolge sehen 10% aller deutschen Unternehmer ihren Betrieb als insolvenzgefährdet an. 

Schweitzer: „Die betroffenen Unternehmen brauchen einen besseren rechtlichen Rahmen für die für die Unternehmenssanierung. Ziel muss es sein, dass Unternehmen zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können.“

Die EU-Richtlinie, die in Deutschland ursprünglich bis Juli 2021 umgesetzt werden muss, könnte hierbei bereits unterstützend wirken, da sie unter anderem ein gesetzlich angeordnetes Stillhalteabkommen der Gläubiger enthält, in dem Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ausgesetzt werden. 

Fabian Sarafin, Niederlassungsleiter der GFL Ratingen: „Die Stimmen mehren sich, dass eine erneute Verschiebung die Situation der Gesamtwirtschaft nur verschlechtert und damit die Zombie-Unternehmen nur verspätet in die Pleite gehen. Ganz spannend wird damit auch die Reaktion der Kreditversicherer, die ja ebenfalls eine Pleitewelle im Herbst erwarten.“

Quelle: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/dihk-gegen-verlaengerung-der-insolvenzantragspflicht–27784

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/ueberschuldete-unternehmen-insolvenz-antragspflich-aussetzung-bundesjustizministerin-christine-lambrecht