Aufgrund der Corona-Krise ist die Insolvenzantragspflicht bis September ausgesetzt. Nun fordern Politiker und Verbände eine weitere Überarbeitung des Insolvenzrechts: Um vor allem Mittelständler zu schützen, solle ein Sonderinsolvenzverfahren eingeführt werden. GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin hält diesen Ansatz allerdings in Teilen für fragwürdig.

In einem Schreiben haben sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU und der Verband „Die Jungen Unternehmer“ an die Regierung gewandt. Sie fordern unter anderem, dass Überschuldung als Insolvenzgrund abgeschafft werden soll. Zudem soll die Insolvenzantragspflicht für mehr Unternehmen entfallen: Bislang greift sie unter anderem, wenn die Prognose zur Fortführung des Unternehmens negativ ausfällt. Diese Fortführungsprognose müsste erleichtert und der Prognosezeitraum auf zwölf Monate verkürzt werden.

Für GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin bedeutet das allerdings nur ein Herauszögern des Problems: „Was der Vorschlag soll, ist unklar, denn jede Insolvenz führt faktisch zu einer Beendigung des Unternehmens. Erst die Neugründung, der Kauf von Teilen etc. bedeutet eine Art Weiterleben.“ Doch auch er plädiert dafür, dass das Insolvenzgeschehen so weit wie möglich eingedämmt werden muss. „Man sieht deutlich, dass auch die Politik die Auswirkungen massiv wahrnimmt. Schließlich verlieren bei jeder Insolvenz auch dritte Beteiligte Geld – die Dominoeffekte können dann so gravierend sein, dass neue Probleme entstehen.“

Helfen würde allerdings nur ein wirkliches Konjunkturprogramm und keine Strukturmaßnahmen in Verbindung mit positiver Aufbruchsstimmung: „Wenn man weiter immer wieder warnt, Vorgaben langsam löst, bleibt die Stimmung tief im Keller und die Konsumlaune ist nicht existent.“