Ermöglicht Finanzierungen in lokaler Währung: Im Zusammenhang mit einer komplexen Projektfinanzierung in Brasilien sichert der Bund einen Lokalwährungskredit über eine Kreditgarantiedeckung ab. Laut aktuellem AGA-Report ist es das erste Mal, dass Deutschland diese spezielle Form der Finanzkreditdeckung ermöglicht.

Neben der Lieferantenkreditdeckung, der Finanzkreditdeckung und der Fabrikationsrisikodeckung ist die Kreditgarantiedeckung eine weitere Lösung, um das Geschäft deutscher Exporteure zu schützen. Sie soll Finanzierungen in der Lokalwährung ermöglichen – auch, wenn die Bank des deutschen Exporteurs nicht im Land des Handelspartners vertreten ist.

Die lokale Bank schließt dann mit dem Besteller einen Darlehensvertrag und mit einer vom Bund anerkannten Bank einen Garantievertrag ab. So wird zwar der eigentliche Darlehensvertrag zwischen Besteller und lokaler Bank geschlossen, das Risiko trägt jedoch die Garantiebank. Die wiederum kann sich dagegen beim Bund absichern. So haftet im Schadenfall zwar zunächst die Garantiebank, wird aber aufgrund der Kreditgarantiedeckung vom Bund entschädigt.