Die Süddeutsche Zeitung berichtet (Ausgabe vom 19.April. 2013), dass der Insolvenzverwalter des Stromhändlers Teldafax, Biner Bähr, den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen auf Rückzahlung von 16 Mio. Euro Sponsorengelder verklagt.

Aufgangspunkt ist ein Gespräch vom 17. September 2009 mit dem Verein, indem nach Angaben des ehemaligen Finanzvorstandes, Alireza Assadi, der Stromhändler seine wirtschaftlich prekäre Situation geschildert haben soll. Laut Assadi soll auch das Wort „Insolvenz“ gefallen sein. Wolfgang Holzhäuser, Klubmanager von Bayer 04 Leverkusen, bestreitet den Inhalt des Gesprächs: Es sei ein normales Gespräch gewesen, bei dem man einen neuen Gesellschafter kennengelernt haben soll. Ebenso bestätigt der Klubmanager den formalen Eingang der Klageschrift nicht. Im September 2009 hatte der Stromhändler etwa 150 Mio. Euro Schulden, und laut der Süddeutschen Zeitung wurde dem Unternehmen die Insolvenzreife attestiert.

 

Dieser Rückzahlungsanspruch basiert auf § 133 InsO. Diese Norm gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, geleistete Zahlungen der letzten zehn Jahre des nun insolventen Unternehmens zurückzuverlangen, sobald das Unternehmen, an das geleistet wurde, von der drohenden Zahlungsunfähigkeit/ Insolvenz wusste. Daneben muss der Schuldner, hier also Teldafax, bewusst (vorsätzlich) seine Gläubiger benachteiligen und der Gläubiger der Zahlung, hier Bayer Leverkusen, muss in dem Zeitpunkt, in dem die Zahlung erfolgte, von dieser Benachteiligung gewusst haben. Dabei erfasst die Norm des § 133 nicht nur Zahlungen, sondern alle Rechtshandlungen. Der Ausgang eines solchen Verfahrens hängt maßgeblich von dem Umstand ab, ob eine bewusste und einvernehmliche Benachteiligung überzeugend dargelegt bzw. widerlegt werden kann.

 

Im Fall von Bayer Leverkusen könnte sich die bewusste Benachteiligung von anderen Gläubigern, und das Wissen davon auf Seiten von Bayer Leverkusen durch  Faxe vom Klubmanager Holzhäuser an Teldafax, ergeben. Dabei wurden laut der Süddeutschen Zeitung Sonderkündigungsrechte eingeräumt, Zahlungen wurden gestundet und ein montalicher Beitrag, anstatt eines Halbjährlichen vereinbart. Zudem sollen Faxe von Holzmüller an Teldafax existieren, indem die schlechte Zahlungsmoral des einstigen Sponsors gerügt wurde. Nach dieser Vereinbarung wuchsen die Schulden von Teldafax auf etwa 500 Mio. Euro an.  
Ob diese Faxe und der Inhalt des Gesprächs vom September, ausreichen, um zu beweisen, dass Bayer Leverkusen von der drohenden Insolvenz von Teldafax wusste, und nun beide bewusst andere Gläubiger benachteiligten, liegt in der Hand der Justiz. Im Falle einer Verurteilung zu Lasten von Bayer 04 Leverkusen, müsste der Verein 16 Mio. Euro Sponsorengelder zurückzahlen. Der Ausgang dieses Rechtsstreits ist völlig unklar.

 Selbstverständlich geht es den Autoren nicht um Bayer Leverkusen. Uns geht es darum, Ihnen die Thematik an sich nahe zu bringen.

Lesen Sie hier die Norm des § 133 InsO: http://dejure.org/gesetze/InsO/133.html

Lesen Sie hier die Onlineversion des Artikels aus der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pleite-des-ehemaligen-trikotsponsors-teldafax-insolvenzverwalter-verklagt-bayer-leverkusen-1.1651927