Die Bundesregierung hat ihre Förderkriterien für Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) angepasst. Damit sollen gezielt Exporte im Bereich klimafreundlicher Projekte gefördert werden. Die neuen Kriterien treten heute in Kraft.

Exporte für klimafreundliche Projekte profitieren nun von mehreren Deckungserleichterungen. Der Bund möchte damit „deutsche Exporteure in einem hart umkämpften Weltmarkt für klimafreundliche Technologien“ stärken, wie es in einer Erklärung heißt. Konkret umfassen die neuen Kriterien folgende Punkte:

  • Die Deckungsquote für Finanzkreditdeckungen steigt von 95 auf 98 Prozent. Dies führt zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten und gegebenenfalls niedrigeren Kosten für deutsche Produkte.
  • Der allgemein zulässige Auslandsanteil wird auf 70 Prozent erhöht, was Exporteuren mehr Flexibilität bei der Beschaffung und attraktivere Angebotspreise ermöglicht.
  • Die Anforderung von Anzahlungen für lokale Kosten entfällt, wodurch der vom Bund gedeckte Teil der Gesamtfinanzierung erhöht werden kann, was wiederum die Kreditkosten senkt.
  • Der Entgeltzuschlag für Lokalwährungen, auch als „Weichwährungen“ bekannt, wird aufgehoben. Dieser Zuschlag hatte häufig umweltfreundliche Projekte behindert, da ihre Erträge oft in Weichwährungen generiert werden.

Auf der anderen Seite werden Geschäfte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind, von der Förderung ausgeschlossen, wie zum Beispiel Exporte im Zusammenhang mit der Gewinnung, Verarbeitung, dem Transport, der Lagerung oder Verbrennung von Kohle, Erdöl und deren Derivaten.

Die Qualifikation für Deckungserleichterungen oder Ausschlüsse wird anhand von Sektorleitlinien für die Bereiche Energie, Industrie und Transport festgelegt. In allen anderen Sektoren erfolgt künftig eine Klimaprüfung, wenn der Auftragswert mindestens 15 Millionen Euro beträgt und die Kreditlaufzeit mindestens 24 Monate beträgt.