Die Gefahr von Cyberrisiken steigt. Zudem könnten Vertrauensschäden durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz  an Bedeutung gewinnen. Eine Absicherung gegen beide Arten von Risiken bietet die Vertrauensschadenversicherung (VSV).

Am 2. Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Wenn Beschäftigte in Unternehmen oder Behörden Rechtsverstöße aufdecken, sind sie nun besser geschützt. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz regelt unter anderem, dass die hinweisgebenden Personen einen gesetzlichen Rechtschutz genießen, dass ihre Meldung diskret behandelt wird oder dass sie ungerechtfertigt benachteiligt werden, zum Beispiel durch eine Kündigung, Abmahnung, das Versagen einer Beförderung oder Mobbing. Damit das umgesetzt werden kann, sind Unternehmen nun verpflichtet, interne Meldekanäle für Whistleblower einzurichten.

Greifen die neuen Maßnahmen tatsächlich, ist damit zu rechnen, dass Mitarbeitende nun mehr Fälle von kriminellen Handlungen aufdecken. Für Unternehmen hat das gleich mehrere Vorteile vom Vertrauensaufbau gegenüber Mitarbeitenden und Kunden, über die Verhinderung von Rufschädigungen bis hin zur Abschreckung von Betrügern. Gegen finanzielle Schäden durch Betrug und Veruntreuung können sich Unternehmen zudem wirkungsvoll durch eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützen.

Schadenfälle 2022 um 35 Prozent gestiegen

Dass diese immer wichtiger wird, zeigen Daten des Gesamtverbands der Versicherer: So sind 2022 die Leistungen bei der VSV – also die angezeigten Versicherungsfälle in Euro – im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent gestiegen. Die Schäden beliefen sich auf 217 Millionen Euro.

Trotzdem setzen nur wenige Firmen auf eine Vertrauensschadenversicherung: 2022 waren gerade einmal 55.000 Unternehmen durch eine VSV geschützt. Zum Vergleich: Bei der Kreditversicherung zählte der GDV 605.000 Verträge, bei der Kautionsversicherung 504.000.

Zweifacher Schutz: Betrug & Cybercrime

Dabei deckt die VSV nicht nur Schäden durch Betrug, Spionage oder Korruption durch eigene Mitarbeitende ab, sondern auch durch Cyberrisiken. „Auch bei unseren Kunden sehen wird, dass die Bedrohungen durch externe Dritte in Form von Cybercrime immer weiter zunehmen: Bestellerbetrug, Fake-President-Fallen oder Hackerschäden gelten als immer größeres Betriebsrisiko“, beobachtet GFL-Expertin Juliane Sarafin.

Ihre Einschätzung wird durch eine aktuelle Studie des TÜV gedeckt: Demnach wurde im vergangenen Jahr rund jedes zehnte Unternehmen in Deutschland gehackt. Immer neue Cybercrime-Maschen bringen die IT-Sicherheit an ihre Grenzen. Eine finanzielle Absicherung ist daher unumgänglich. „Eine Vertrauensschadenversicherung ist dabei nicht zu verwechseln mit einer Cyberversicherung – welche momentan am Markt eher schwer abzuschließen ist“, so Sarafin. „Welche Art von Versicherung sich am besten eignet, muss individuell festgelegt werden.“