Der Bundestag hat eine Modernisierung des Versicherungssteuergesetzes (VersStG) beschlossen. Die Änderungen betreffen deutsche Unternehmen mit Betriebsstätten in Drittländern außerhalb der EU. Für sie kann es nun zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, hier auch versichert sind und ausländische Tochtergesellschaften in einem Land außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums mitversichert haben, betrifft die neue Reform des Versicherungssteuergesetzes.

Diese Modernisierung ändert grundlegend, wie die Versicherungssteuer bei international ausgerichteten Versicherungen angewendet wird. Das Problem: Dabei kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Denn mitversicherte Betriebsstätten und Risiken in Drittländern unterliegen nun der deutschen Versicherungssteuer. Zusätzlich zu den lokalen Steuern im Drittland müssen betroffene Unternehmen nun noch 19 Prozent Versicherungssteuer in Deutschland zahlen. Euler Hermes weist darauf hin, dass auch Großbritannien seit dem 1. Januar als Drittland gilt.

Betroffen sind explizit Unternehmen mit „Betriebsstätten“ in Drittländern. Diese umfassen laut dem Gesetz nicht nur Niederlassungen im Ausland, sondern auch Produktions- und Werkstätten, Warenlager sowie Bauausführungen und Montagen, wenn diese länger als sechs Monate lang betrieben werden.

Der Kreditversicherer reagiert auf die Änderungen, indem er für Policen der Vertrauensschadenversicherung, die Risiken in Drittländern inkl. Großbritannien beinhalten, derzeit keine Abrechnungen vornimmt. Die Prämienabrechnungen im Delkrederegeschäft erfolgen weiterhin unverändert und werden ggf. mit neuen Rechnungen korrigiert.

„Diese Änderung zeigt erneut, welche steuerlichen Einflussfaktoren auch auf die Versicherer einwirken“, macht GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin deutlich. „Damit führen nun solche Versicherungslösungen zu einer faktischen Preiserhöhung, was leider unvermeidbar ist. Der Kunde kann nun wählen zwischen Verträgen vor Ort, also in dem jeweiligen Land, oder zusätzlichen Kosten, wobei die zweite Variante am Ende sicher die preislich günstigere sein wird.“

Die Reform wurde im Oktober 2020 vom Bundestag verabschiedet und ist Mitte Dezember in Kraft getreten. Der Gesetzestext gibt allerdings keine eindeutige Auskunft darüber, ab wann die Änderungen und damit der neue Steuersatz auf die Policen angewendet werden müssen, kritisiert Euler Hermes. Diese Frage klärt momentan der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier.

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