Die Investitionsgüter­kreditversicherung ist eine spezielle Absicherung für Investitionsgüter.
Grundlage ist der Verkauf eines Investitionsgutes (Maschine, Anlage …), das einerseits längere Produktionslaufzeiten hat, anderseits längere Zahlungsbedingungen vorsieht. In der Praxis wird für das einzelne Investitionsgut ein separater Vertrag geschlossen, die Investitionsgüterkreditversicherung. Es gib aber auch Globalverträge, die eine Art Rahmenvereinbarung mit dem Kreditversicherer beinhalten.