Der Schutzschirm für kreditversicherte Unternehmen ist bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Doch was bedeutet das im Detail? Und wie ist die aktuelle Situation der Kreditversicherer? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu ein Q+A herausgegeben. Zudem beantworten GFL-Experten hier die häufigsten Fragen und geben ihre Einschätzung ab.

Für welche Unternehmen ist der Schutzschirm da?

Der Schutzschirm ist nicht gemacht, um Firmen aufzufangen, die schon länger Schwierigkeiten haben. Er ist gezielt für Unternehmen, die grundsätzlich gesund sind, aber durch die Folgen der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Ihnen sollen weiterhin Kreditlimite in Höhe von mehr als 400 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Laut Schätzungen der GDV deckt das rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren.

Was ändert sich bei der Verlängerung des Schutzschirms für die Versicherer?

Die Konditionen für Bund und Kreditversicherer wurden angepasst. Die Versicherer tragen nun ein höheres Risiko, nämlich 10% aller Schadenzahlungen innerhalb des Schutzschirms, also bis zu drei Milliarden Euro. Beim bisherigen Schutzschirm bis Ende 2020 war die Beteiligung der Kreditversicherer auf bis zu 500 Millionen Euro begrenzt. Im Gegenzug führen die Versicherer 2021 statt bisher 65% ihrer Prämien nun nur noch 58,5% ab.

GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin sieht die neuen Konditionen kritisch: „Die Versicherer nehmen für 6,5 Prozent mehr Einnahmen, eine höhere Eigenbeteiligung von 2,5 Milliarden Euro in Kauf. Bei den aktuellen Prognosen – beispielsweise von der Allianz, wo man 25 % mehr Insolvenzen erwartet – ist das eine überraschende Konstruktion: Für 6,5 Prozent der Einnahmen – bei einem aktuellen Delkrederevolumen von 786 Millionen Euro sind das 51 Millionen Euro – nehmen die Versicherer eine zusätzliche Eigenbeteiligung von 2,5 Milliarden Euro auf sich.“ Sollte es zu einem massiven Wirtschaftseinbruch kommen, bei dem der Schutzschirm mehr oder weniger vollumfänglich zum Tragen kommt, geht diese Rechnung nicht mehr auf.

Was ändert sich für die Kunden?

Für die versicherten Unternehmen ändert sich eigentlich nichts. Die GFL-Experten weisen darauf hin, dass Unternehmer vor allem beachten müssen, dass Vertragsinhalte wie Nachlaufdeckung, bindende Lieferverträge, Fabrikationsdeckungen (wie bereits beim aktuellen Schutzschirm bis Ende Dezember) nicht inkludiert sind.

Die GFL befürchtet jedoch, dass das neue Konstrukt Auswirkungen auf die Limitpolitik der Versicherer haben könnte: Wenn das Risiko für die Versicherer steigt, könnten durch Neubewertungen Limite, die heute noch gezeichnet werden, zukünftig mit dem Argument der Ratingverschlechterung reduziert oder aufgehoben werden. Schließlich scheint es sicher, dass die Bilanzen schlechter ausfallen werden als in 2019. „Eins ist Fakt“, macht Marcus Sarafin deutlich. „Ein Versicherer muss ertragreich wirtschaften, damit der Kunde einen verlässlichen Partner hat. Also brauchen Kunden Zuverlässigkeit: Limite, Risikobereitschaft und proaktives Handeln zum Schutz vor Pleiten – eine Mammutaufgabe!“

Was können kreditversicherte Unternehmer tun, um Limitreduzierungen möglichst zu vermeiden?

Marcus Sarafin rät: „Ich gehe davon aus, dass das Kommunikationsverhalten der Firmen an die Versicherer weiter intensiviert werden muss, um durch proaktives Verhalten ihre Bewertung bestmöglich zu erhalten.“ Für GFL-Kunden übernehmen unsere Experten diese Kommunikation – damit die richtigen Informationen auch an der richtigen Stelle landen.

Konnten die Limitzusagen 2020 komplett gehalten werden?

Nicht ganz. Laut den neusten Zahlen des GDV ist die Deckungssumme bei der Warenkreditversicherung dieses Jahr um 3 Prozent auf 411 Milliarden Euro gesunken (Hochrechnung der ersten drei Quartale). Und das, obwohl auch Neukunden hinzu gekommen sind: Die Zahl der Verträge ist 2020 um 46.000 (+2,5%) gestiegen.

Wenn ein Unternehmen jetzt einen neuen Kreditversicherungsvertrag abschließt – fällt der auch unter den Schutzschirm?

Ja. Der Schutzschirm ermöglicht es den Versicherern, auch neue Deckungszusagen zu übernehmen.

Eine Firma mit Sitz in Deutschland ist bei einem Kreditversicherer im Ausland versichert. Gilt der Schutzschirm auch hier?

Nein. Die Garantie des Bundes bezieht sich auf das inländische Geschäft der Versicherer mit Niederlassung in Deutschland. Lieferanten werden aber auch dann geschützt, wenn ein Abnehmer im Ausland die Forderung nicht begleicht.

Sind die kreditversicherten Zahlungsausfälle 2020 massiv gestiegen?

Nein. Nach einer Hochrechnung des GDV müssen die Kreditversicherer dieses Jahr für Zahlungsausfälle in Höhe von 436 Millionen Euro geradestehen. Das sind gerade einmal 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei der Kautions- und der Vertrauensschadenversicherung (VSV) sind die Schäden sogar gesunken: Bei der Kautionsversicherung mussten nur 256 Millionen Euro an Leistungen erbracht werden (-45 Prozent), bei der VSV 168 Millionen (-6 Prozent).

So ergibt sich insgesamt eine Schaden-Quote von nur 49 Prozent – 2019 lag diese noch bei 61 Prozent. Auch die Combined Ratio – also das Ergebnis aus Kosten und Schaden zu den Einnahmen – ist 2020 gesunken: von 88% in 2019 auf 76%. Das heißt, dass die Kostenquote in beiden Jahren unverändert bei 27 Prozent geblieben ist.

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