Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage überprüfen die Kreditversicherer ihr Risikokumul – und reduzieren gegebenenfalls auch Limite. Damit Unternehmer davon nicht kalt erwischt werden, sollte man bereits im Vorfeld einiges beachten.

Das Prinzip, wie ein Kumul erstellt wird, ist eigentlich recht einfach: Will ein Unternehmer eine Kreditversicherung abschließen, stellt er dem Versicherer die relevanten Informationen zur Verfügung, woraus dieser ein Rating aufstellt. Dieses führt zu einer Grundbonität und einer maximalen Zeichnungshöhe – beträgt die Grundbonität etwa 50.000 Euro, liegt die Zeichnungshöhe bei höchstens 500.000 Euro.

Ist die wirtschaftliche Lage allerdings risikoreich, überprüfen die Kreditversicherer ihr Risikokumul. Das erfolgt nicht nur allgemein, sondern teilweise auch selektiert für bestimmte Branchen, Länder, Regionen, Ratingklassen oder eine Kombination daraus. In der momentan angespannten Lage mit den sinkenden Konjunkturprognosen und der Rezessionsgefahr in Deutschland, aber auch der Gefahr neuer US-Strafzölle und des Brexits ist es nachvollziehbar, dass Kreditversicherer ihre Risikobewertung anpassen.

So kann man davon ausgehen, dass nach einer Neubewertung die Risikoeinschätzung aktuell eher steigt. Was dann faktisch zu der Frage führt, ob das bislang übernommene Kumul noch so aufrecht erhalten werden kann. Denn sollte ein Kreditversicherer zu der Überzeugung kommen, dass das Risiko zu stark gestiegen ist, wird er sehr wahrscheinlich bestehende Limite reduzieren.

Das erleben Kunden immer im ersten Schritt, wenn sie ein Schreiben vom Versicherer erhalten, in dem sie aufgefordert werden, die offenen Posten, den Auftragsbestand und die Erwartung mitzuteilen.

Gerade bei großen Kumulrisiken – vor allem bei großen Konzernen – ist es von besonderer Bedeutung, hier Risikovorsorge zu betrieben. Aus Wahrnehmung von GFL überprüfen die Versicherer aktuell schon Großrisiken und versuchen, Limitkürzungen zu realisieren. Kürzt der Kreditversicherer dann die Limite, wird oft ein prozentualer Anteil an allen Limiten reduziert (z.B. 40 Prozent vom bestehenden Limit).

Das zeigt, wie wichtig es bereits bei Abschluss einer Kreditversicherung ist, dass ausreichende Limite mit entsprechend „Luft“ angefragt und vereinbart werden. Auch macht es wenig Sinn, langjährige Verträge abzuschließen: Denn was bringt eine langjährig vereinbarte Kondition, wenn die Risiken nicht mehr übernommen werden? Oft bietet es sich zudem an, schon im Vorfeld nach Sonderlösungen zu suchen wie Zusatzdeckungen oder alternativen Kreditversicherern, die beispielsweise unkündbare Limite anbieten.

Sobald ein Kunde von einer Limitkürzung betroffen ist, ist es wichtig, sofort zu reagieren und das alte Limit einzufordern, gegebenenfalls mit Fakten wie den Offenen Posten. Auch der Verkauf der Forderung durch eine Deckung des Factors kann eine Alternative sein.

Welche Strategie im Einzelfall die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Sollte Ihr Unternehmen betroffen sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten – wir beraten Sie umfassend und individuell.

Mehr zum Thema im GFL-Blog: