Großbritannien ist ein wichtiger wirtschaftlicher, politischer und migratorischer Partner für die Schweiz. Was der Brexit für die Beziehungen mit der Schweiz bedeuten wird, hat nun das Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA  zusammengefasst. Nach der „Mind the gap“-Strategie will die Schweiz auch nach dem EU-Austritt die bestehenden Rechte und Pflichten beibehalten oder sogar noch ausbauen.

Das Vereinigte Königreich war 2017 wichtigster Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte, es ist der sechstgrößte Direktinvestor in der Schweiz und beliebte Destination: Rund 58.600 Flüge gehen jährlich von der Schweiz in das UK. Doch die intensiven Beziehungen zwischen der Schweiz und Großbritannien basieren maßgeblich auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Da diese nach dem Brexit nicht mehr auf das Verhältnis mit der Schweiz anwendbar sind, müssen diese durch neue Abkommen ersetzt werden.

Dafür hat der Bundesrat bereits 2016 seine „Mind the gap“-Strategie beschlossen. Das heißt unter anderem, dass die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz bei einem geordneten Austritt auch nach dem Brexit bis Ende 2020 auch für die Beziehungen Schweiz-UK gelten sollen. Das würde das Zeitfenster für die Einigung über das zukünftige Verhältnis vergrößern.

Doch auch bei einem „No deal“ sollen die bestehenden Rechte und Pflichten Schweiz-UK so weit wie möglich beibehalten werden. Dies kann über eine vorgezogene Anwendung von bilateralen Abkommen erfolgen, oder – dort, wo das noch nicht möglich ist – über Auffanglösungen. Dafür hat die Schweiz mit Großbritannien neue Abkommen ausgearbeitet, die im Fall eines ungeordneten Austritts ab dem 30. März gelten. So sieht etwa ein neues Handelsabkommen vor, dass ein Großteil der Wirtschafts- und Handelsabkommen beibehalten werden.

Auch zum Verkehr liegen schon zwei Abkommen vor: eines für den Güterverkehr und eines für den Luftverkehr. Am 25. Januar wurde zudem ein Versicherungsabkommen unterzeichnet. Auch für die Migration gibt es ein neues Abkommen, das die Rechte die Rechte von Schweizern in Großbritannien regelt, wenn die Personenfreizügigkeit wegfällt. Das  Handelsabkommen und das Abkommen über die Rechte der Bürger müssen allerdings noch vom Parlament genehmigt werden.

Kommt es zu einem geregelten Austritt aus der EU, gelten aber vorerst noch die bilateralen Abkommen Schweiz-EU. Die neuen Abkommen treten dann erst nach Ablauf der Übergangsperiode in Kraft.