Die Frage, ob sie Zahlungen aus bis zu zehn Jahren rückwirkend eventuell wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen, hat viele Gläubiger umgetrieben. Jetzt hat der Bundestag eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen, die mehr Rechtssicherheit schaffen soll. Vom Bundesrat muss die Änderung noch bestätigt werden – doch das gilt als Formsache.

Bei aller Freude über die Reform – Experten wie GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin sind sich sicher: „Das Gesetz wird das unkalkulierbare Risiko nicht wesentlich einschränken.“ Warum das so ist, lesen Sie hier.