Wie bereits einige andere Kreditversicherer bietet auch die Zurich Versicherungsgruppe einen zusätzlichen Schutz vor Insolvenzanfechtungen.

Die neue Klausel bietet die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungssummen für den Fall zu vereinbaren, dass die Summe der wiederaufgelebten Forderungen die maßgeblichen Versicherungssummen überschreitet.

Für die zusätzliche Versicherungssumme wird eine separate Prämie erhoben. Da diese Prämie nicht Teil der Jahresnettoprämie ist, hat sie keinen Einfluss auf die Berechnung der Höchstentschädigung.

Damit die Anfechtungsversicherung im Fall einer Insolvenzanfechtung greift, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Anfechtung rechtmäßig gewesen sein und der Versicherungsnehmer muss die zurückgeforderte Zahlung auch an den Insolvenzverwalter geleistet haben.

Außerdem können nur Forderungen geltend gemacht werden, die im Rahmen des Versicherungsvertrags versichert sind. Der Versicherungsfall muss dafür in der Vertragslaufzeit eingetreten sein.

Ebenso wie Euler Hermes, Atradius, R+V reagiert auch die Zurich Versicherungsgruppe mit dieser Zusatzdeckung auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach ein Insolvenzverwalter die Möglichkeit hat, Zahlungen bis zu zehn Jahre vor Beantragung des Insolvenzverfahrens anzufechten.