Bürgschaften bieten eine effektive Möglichkeit für Unternehmen, um die Hausbanklinie zu entlasten, die Bonität zu stärken und zusätzliche Liquiditätsspielräume zu gewinnen. Ob Zoll-, Warenlieferungs-, Bietungsbürgschaften oder die Absicherung von Altersteilzeiten – diese „besonderen“ Bürgschaftsarten sollten Sie kennen.

Für viele Unternehmen ist die Stellung von diversen Bürgschaften zur Entlastung ihres Gesamtvolumens bei der Hausbank und somit zur Realisierung von zusätzlicher Liquidität gelebte Praxis. In besonderem Fokus stehen dabei oft Standardbürgschaften wie die Mängelgewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft oder Vorauszahlungsbürgschaft.

Darüber hinaus gibt es weitere, weniger bekannte, aber sehr wirkungsvolle Bürgschaften. Diese decken spezifische Anforderungen ab, z. B. bei:

  • Zoll- und Steuerverpflichtungen
  • der Einhaltung von Angebotskonditionen bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Warenlieferungen
  • Ansprüchen aus Altersteilzeitguthaben

Wir zeigen Ihnen, wie diese Bürgschaftsarten funktionieren – und welche Vorteile sie Ihrem Unternehmen bringen können.

Zollbürgschaften

Wann brauche ich eine Zollbürgschaft? Wie hoch muss die Bürgschaftssumme sein? Wie finde ich einen passenden Anbieter?

Für das Importieren und Exportieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Mit einer Zollbürgschaft kann Ihr Unternehmen diese Zahlungen stunden – das sichert Ihre Liquidität.

  • Nutzen: Absicherung von revolvierenden Verpflichtungen zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.
  • Höhe: Zwischen 30 % und 100 % des Referenzwertes.
  • Dauer: Unbefristet

GFL-Tipp: Die Anbieter für solche eine Bürgschaft sind im deutschen Markt begrenzt, die Prüfung der Einrichtung einer Linie ist aufgrund des zugrunde liegenden quasi Dauerschuldverhältnis des Versicherers detaillierter als bei anderen Bürgschaftsarten. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, was möglich ist.

Bietungsbürgschaft

Warum fordern Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft? Wie lange ist eine Bietungsbürgschaft gültig? Welche Vorteile bringt sie mir im Wettbewerb?

Bei öffentlichen Ausschreibungen verlangt die ausschreibende Behörde oft eine Bietungsbürgschaft zur Versicherung, dass die angebotenen Konditionen im Falle einer Auftragserteilung auch eingehalten werden. Im öffentlichen Bereich sind Ausschreibungen Pflicht, im Privatgewerbe möglich. Der Bürgschaftsempfänger sichert sich hiermit gegen das Nicht-Einhalten des Angebots ab.

  • Nutzen: Stärkung der eigenen Bonität und Erhöhung der Zuschlagschancen.
  • Laufzeit: Kurz und befristet, meist 3 bis 6 Monate.
  • Höhe: Meist 5 bis 10 % des Auftragswerts.

GFL-Tipp: Viele Ausschreibenden wollen mit der Forderung nach einer Bürgschaft auch prüfen, ob der potenzielle Auftragnehmer bonitätsstark genug ist, eine solche Bürgschaft überhaupt stellen zu können – es ist also Teil der internen Kreditprüfung. Die unkomplizierte Bereitstellung einer Bürgschaft über einen renommierten Bürgen kann ein Wettbewerbsvorteil sein.

Warenlieferungsbürgschaft

Was ist der Unterschied zur Warenkreditversicherung? Wie sichere ich mein Zahlungsziel gegenüber dem Lieferanten ab? Welche Bonitätsanforderungen gelten hier?

Die Warenlieferungsbürgschaft wirkt wie eine „umgedrehte“ Warenkreditversicherung: Der Versicherer verbürgt sich für Sie bei Ihren Lieferanten zur Zahlung von Ansprüchen aus Waren oder Dienstleitungen. Sie können somit auf Zahlungsziel Ware beziehen, Ihren Einkauf finanzieren und eine stabile Lieferanten-Kundenbeziehung aufbauen.

  • Nutzen: Flexibilität im Einkauf und Aufbau stabiler Lieferketten.
  • Laufzeit: In der Regel 12 bis maximal 24 Monate, abhängig von der individuellen Lieferantenbeziehung.
  • Höhe: Typischerweise zwischen 50.000 und 500.000 Euro, je nach Volumen der Warenbezüge.

GFL-Tipp: Für die Realisierung einer Warenlieferungsbürgschaft benötigt es eine gewisse Grundbonität des Bürgschaftsgebers – diese sollte bestenfalls bereits vor Anfragestellung abgeprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie beim Finden des richtigen Anbieters.

Altersteilzeitbürgschaft

Warum brauche ich eine Bürgschaft für Altersteilzeitprogramme? Was passiert im Insolvenzfall? Wie finde ich den richtigen Garanten?

Sofern Ihr Unternehmen ein Programm zur Gestaltung der Altersteilzeit unterhält, bauen Ihre Mitarbeitenden in der „aktiven Phase“ Ansprüche aus Arbeitszeitguthaben auf, die dann in der „passiven Phase“ zur Auszahlung kommen. Das Risko liegt beim Mitarbeitenden in der passiven Phase darin, dass Ihr Unternehmen den Ansprüchen bspw. durch eine Insolvenz nicht nachkommen kann.

  • Nutzen: Sicherheit für die passive Phase der Mitarbeitenden.
  • Laufzeit: Meist zwischen 3 und 6 Jahren, abhängig vom Altersteilzeitmodell.
  • Höhe: Orientiert sich an den Gesamtkosten der passiven Phase – häufig zwischen 30.000 und 150.000 Euro pro Mitarbeitendem.

GFL-Tipp: Immer mehr Firmen setzen Programme auf, um Stellen abzubauen, bzw. den Austritt aus dem Berufsleben zu erleichtern. Daher nimmt die Nachfrage nach solchen Bürgschaften zu – informieren Sie sich hier frühzeitig, welcher Garant Ihnen zur Seite stehen kann.

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