Vor allem im Bauwesen werden Mängelgewährleistungsbürgschaften häufig gefordert. Der beste Weg ist meist, sie über einen Kautionsversicherer ausstellen zu lassen. Doch dabei sollten Unternehmer auf ein paar Punkte unbedingt achten.

Was ist eine Mängelgewährleistungsbürgschaft?

Im Bauwesen, aber auch im Maschinen- und Anlagebau, stellen Produzenten sehr häufig Werkverträge aus, die eine Sachmängelhaftung beinhalten. Heißt: Findet der Auftraggeber nach der Lieferung seiner Maschine oder an seinem Bau einen Mangel, muss der Produzent dafür haften. Diese Haftung kann im Maximalfall bis zu fünf Jahre betragen.

Was aber passiert, wenn der Produzent der Anlage oder des Baus in dieser Zeit insolvent geht und somit seine Mängel nicht beseitigen kann? Da gibt es zwei Optionen:

  1. Option: Der Auftraggeber muss selbst für die Beseitigung der Mängel sorgen.
  2. Option: Der Auftraggeber schützt sich von vornherein gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Produzenten: Er behält so genannte Sicherheitseinbehalte ein bis feststeht, dass es keine Mängel gibt und bis die Gewährleistungspflicht abgelaufen ist.

Diese Option ist zwar für den Auftraggeber wesentlich attraktiver, kann bei mehreren Projekten aber das Working Capital des Produzenten sehr belasten. Eine Lösung bietet die Mängelgewährleistungsbürgschaft. Die Sicherheitseinbehalte werden dabei gegen die Bürgschaft eingetauscht. Das schafft finanzielle Spielräume beim Produzenten, bei gleichzeitiger Sicherheit des Auftraggebers.

Über wen sollte man die Mängelgewährleistungsbürgschaft abschließen: Bank oder Versicherer?

Mängelgewährleistungsbürgschaften werden meist über Banken angeboten. Der Nachteil: Die Bürgschaften belasten dann unter Umständen die Kontokorrent-Linien und schränken somit auch wieder den finanziellen Spielraum ein.

Der bessere Weg ist daher meist die Ausstellung der Bürgschaft über eine Versicherungsgesellschaft. Kautionsversicherer sind ebenso bonitätsstark wie Banken und zudem meist deutlich flexibler. So bieten sie variable Bürgschaftstexte, Pricing-Modelle und Linienhöhen an.

Worauf sollten Unternehmer bei der Mängelgewährleistungsbürgschaft achten?

Bei Mängelgewährleistungsbürgschaften sind lange Laufzeiten von 2 bis 5 Jahren üblich, abhängig vom jeweiligen Vertrag mit dem Auftraggeber. Das hat zur Folge, dass einmal vereinbarte Bürgschaftslinien kaum kündbar sind. Für Produzenten ist es daher enorm wichtig, im Vorfeld die verschiedenen Angebote der Versicherer zu vergleichen.

Um Angebote valide vergleichen zu können, ist es wichtig zu wissen, welches Recht vereinbart wurde. So haben öffentlich-rechtliche Institutionen eigene Vordrucke bzgl. Inhalt und Form; dies gilt auch für privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, wo ebenfalls individuelle Texte vorgegeben werden. Auch je nach Branche gibt es Besonderheiten der Bürgschaftstexte, etwa im Maschinenbau oder im Bereich der erneuerbaren Energien/Solarbranche.

Wie kann GFL unterstützen?

Da Mängelgewährleistungsbürgschaften gängige Praxis sind, gibt es viele Anbieter dafür. Die GFL-Experten behalten hier die Übersicht am Markt und vergleichen für jedes Unternehmen, welches Angebot im individuellen Fall das beste ist. Bei Großbürgschaften kann es auch sinnvoll sein, mehrere Anbieter miteinander zu kombinieren.

Ist das beste Angebot gefunden, unterstützt GFL auch bei der Gestaltung des Vertrags. Spezielle Sonderformen werden dabei ebenso berücksichtigt wie ausländische Wordings bei Kautionsversicherern außerhalb Deutschlands.