Das Insolvenzrecht soll bis Ende 2023 gelockert werden. Damit will die Regierung Unternehmen in der aktuellen Energie- und Rochstoffkrise entlasten. Das gilt allerdings nur bei Insolvenzanträgen wegen Überschuldung. Laut Finance-Magazin werden daher kaum Unternehmen profitieren.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war bereits in der Corona-Krise ein Mittel der Wahl, um gefährdeten Unternehmen zu helfen. Darauf will Bundesjustizminister Marco Buschmann nun wieder zurückgreifen.

Laut seines Entwurfs der Gesetzesänderung soll die Erleichterung aber nur die Insolvenzpflicht bei Überschuldung betreffen. Unternehmen sollen von der Antragspflicht ausgenommen werden, wenn ihr Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist. Bislang gelten hier zwölf Monate.

Doch das Finance-Magazin kritisiert die Regelung in einem aktuellen Artikel: Die meisten Unternehmen würden wegen mangelnder Liquidität insolvent gehen und nicht wegen Überschuldung. Die Fachzeitschrift untermauert das mit Daten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach 97 Prozent der betroffenen Unternehmen Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden.

Dennoch sehen Experten Erleichterungen bei den geplanten Änderungen. So könne der kürzere Zeitraum von vier Monaten besser prognostiziert werden. Insolvenzen ließen sich dadurch dann vermeiden, wenn sich die Kosten für Unternehmen in den nächsten drei bis sechs Monaten wieder sinken. Zudem entlaste sie die Geschäftsführung, die in einigen Branchen aufgrund der Unsicherheiten kaum noch belastbar für zwölf Monate planen könne.