Um die Exportwirtschaft in der Corona-Krise weiter zu unterstützen, hat die deutsche Bundesregierung ein neues 5-Punkte-Maßnahmenpaket geschnürt. Dazu gehören verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für neue Exportgeschäfte, die Einführung einer Shopping-Line-Deckung oder Erleichterungen bei den Entgelten für Exportkreditgarantien.

Bereits Anfang April hat der Bund die ersten Maßnahmen für eine Entlastung der Exportwirtschaft geschaffen und Hermes-Bürgschaften auf die komplette EU und zahlreiche weitere bisher marktfähige Staaten ausgedehnt. https://www.blog.gfl-broker.de/2020/04/corona-hermes-buergschaften-jetzt-fuer-die-ganze-eu-moeglich/ Zum 1. Juli sind nun fünf weitere Maßnahmen in Kraft getreten, die die Liquiditätssituation für Importeure und Exporteure verbessern sollen.

  1. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für neue Exportgeschäfte

Dazu gehört ein Bestellerkredit für Importeure zu Sonderkonditionen. Dieser läuft maximal 720 Tage und kann am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Zwischenzahlungen entfallen und die Anzahlung vor Risikobeginn beträgt nur fünf Prozent. Zudem können abgesicherte Exportgeschäfte auf Lieferantenkreditbasis über einen Bestellerkredit nachträglich finanziert werden. Es muss allerdings bereits eine Lieferantenkreditdeckung bestehen und der Finanzierungswunsch muss mit coronabedingten Entwicklungen begründet werden. Beide Maßnahmen sind bis 30. Juni 2021 in Kraft.

  • Einführung einer Shopping-Line-Deckung

Dies ist eine besondere Form der Finanzkreditdeckung, die den Kauf deutscher Waren attraktiver machen soll. Der Bund sichert dabei eine Kreditlinie eines ausländischen Kunden ab. Der kann bei verschiedenen deutschen Exporteuren einkaufen. All diese Geschäfte bündelt die Bank nachträglich zu einer einzigen Kredittranche mit einem einheitlichen Rückzahlungsprofil. Diese Kredittranche wird dann auf die hermesgedeckte Kreditlinie angerechnet. Die Shopping-Line-Deckung ist unbefristet gültig.

Ausländische Käufer profitieren dadurch von den guten Finanzierungskonditionen, die mit einer Bundesdeckung verbundenen sind. Zudem sinkt durch die Bündelung der Aufträge der Verwaltungsaufwand. Dadurch erhofft sich der Bund, dass auch Geschäfte mit kleinem Volumen für ausländische Käufer attraktiv werden, wovon dann vor allem KMU profitieren können. Unter bestimmten Bedingungen können sogar Geschäfte in die Deckung einbezogen werden, die bereits vor der Antragstellung abgeschlossen wurden.

  • Erleichterte Zahlungen bei Exportkreditgarantien

Wieviel ein Versicherungsnehmer für die Absicherung seines Exportgeschäfts zahlt, hängt von der Länderkategorie des Empfängerlandes, der Kreditlaufzeit der Finanzierung und der Bonitätseinstufung des Bestellers ab. Bei diesen Zahlungen gibt es nun ein paar Erleichterungen: Muss die Kreditlaufzeit aufgrund der Corona-Pandemie verlängert werden, wird für die verlängerte Risikolaufzeit kein Entgelt erhoben. In Ausnahmefällen kann zudem die Zahlung der Entgelte nach hinten verschoben werden. Um zu verhindern, dass bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, der APG, der Entgeltsatz wegen Corona-Schäden im nächsten Versicherungsjahr steigt, wird zudem zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 der schadenbedingte Standard-Malus von 10 auf 5 Prozent halbiert.

  • Bessere Refinanzierungsmöglichkeiten für exportfinanzierende Banken

Um die Möglichkeiten für Exportfinanzierungen zu verbessern, führt der Bund eine neue Variante der Verbriefungsgarantie für die Refinanzierung bei Pfandbriefbanken ein. Zudem ist der Bund in Gesprächen mit der EU, ob das KfW-Refinanzierungsprogramm verlängert und verbessert werden kann.

  • Technische Verbesserungen

Bereits Ende des vergangenen Jahres wurden die Auszahlungsvoraussetzungen für gebundene Finanzkredite vereinfacht. Diese neuen Voraussetzungen gelten jetzt nicht nur für neue Finanzkreditdeckungen, sondern auch für das Bestandsgeschäft. Zudem hat der Bund ein Wahlrecht auf Einmalentschädigung für Non-performing Loans geschaffen. Beide Maßnahmen sind unbefristet gültig.

Einzelheiten zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie hier.