Bei Exporten nach Kasachstan hat sich die Lage wieder normalisiert: So hat der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportgarantien die Deckungsmöglichkeiten deutlich verbessert.

Bisher war bei Kreditgeschäften mit dem öffentlichen Sektor eine Garantie des Finanzministeriums oder der Zentralbank nötig. Laut neuem AGA-Report entfällt diese Auflage nun. Auch für Kreditgeschäfte mit Privaten sind nun Deckungen möglich, sobald Jahresabschlüsse vorliegen, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt und testiert wurden.

Kasachische Banken werden – nach entsprechender Prüfung – zudem wieder als Sicherheitengeber akzeptiert. Darüber hinaus hob der IMA den Ausschluss einzelner Finanzinstitute als Deckungsnehmer auf.

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