Der deutsche Bund akzeptiert den chinesischen Rechnungslegungsstandard. Zudem sind Banksicherheiten nur noch nötig, wenn die Bonität des Bestellers nicht ausreichend ist. Das meldet die Euler Hermes Aktiengesellschaft im neuen AGA-Report.

Gleich in zwei wesentlichen Punkten hat der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien die Beschlusslage für China angepasst. Neben der Akzeptanz chinesischer Rechnungslegungsstandards betrifft das die Bonitätsprüfung bei Einzeldeckungen zu Kreditbedingungen. Somit sind die bisher obligatorischen Banksicherheiten bei guter Bonität hinfällig.

Außerdem werden bei der Bilanzanalyse künftig auch Abschlüsse akzeptiert, die nach dem neuen chinesischen Rechnungslegungsstandard (CAS/ASBE) erstellt und von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert wurden. Wichtig ist dabei, dass die Abschlüsse ein stringentes und vor allem nachvollziehbares Bild von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens wiedergegeben.

GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin ist überzeugt, dass das ein wichtiger Schritt war. „Damit wird China in einem weiteren Schritt an eine in Sachen Finanzsystem führende Nation herangeführt. Die Deckung wird damit vereinfacht, gerade vor dem Hintergrund deutlich verspäteter Zahlungen der Chinesen aufgrund der stark zunehmenden Insolvenzen.“

Inwieweit für den deutschen Exporteur eine Deckung aufgrund der Vorgaben des Bundes möglich ist, prüfen wir gerne ganz individuell: Treten Sie mit uns in Kontakt.