Die Coface berichtet in ihrem aktuellen Newsletter 9/2012 über die neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug.

Diese „Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr 2011/7/EU“ verfolgt eine Verbesserung der Zahlungsmoral (insbesondere bei öffentlichen Stellen), und möchte so eine Entlastung der mittelständischen Unternehmen erreichen.
Die Richtlinie sieht Höchstfristen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen, vertraglich festgelegten Verzugszins und eine Höchstfrist für die Dauer von Annahme-/Überprüfungsverfahren vor. Hinzu kommt ein Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug.
Diese Neuerungen gelten jedoch nur im Geschäftsverkehr, also bei Geschäften von Unternehmen untereinander sowie bei Geschäften von Unternehmen mit öffentlichen Stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema, sowie die geplante Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, entnehmen Sie bitte dem Coface Newsletter:
http://web.inxmail.com/coface_de/html_mail.jsp?params=2640+ralph.krumpen%40g-f-l.com+0+0000phi00000g0000000000bto0po4p6