Zum 1. Juli hatte Allianz Trade auf die „Allianz Trade Warenkreditversicherung“ umgestellt. In diesem neuen Produkt ist die unberechtigte Entnahme aus Konsignationslagern nicht mehr vorgesehen. Der Kreditversicherer nimmt diese Klausel nun in die Vertrauensschadenversicherung auf.

Für Versicherungsnehmer mit einem WKV-Vertrag bedeutet dies, dass in dem Vertrag die Klausel „Unberechtigte Entnahme“ zukünftig zwangsweise aus der Warenkreditversicherung herausgenommen wird.

Sofern der Versicherungsnehmer bereits eine Vertrauensschadenversicherung hat, kann diese Klausel im bestehenden Vertrag ergänzt werden.

Für neue Versicherungsnehmer soll es einen Kurz-Fragebogen zur VSV-Anfrage geben, um die Klausel „Unberechtigte Entnahme“ aufnehmen zu können. Diese Klausel stellt jedoch nur einen Teil der Vertrauensschadenversicherung dar, denn im Kern schützt dieser Vertrag ein Unternehmen unter anderem vor Vermögensschäden, die aus kriminellen Handlungen von Mitarbeitern oder durch Internetkriminalität entstehen.

Sie möchten wissen, ob sich durch diese Umstellung etwas für Sie ändert? Sie haben Interesse an einer Vertrauensschadenversicherung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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