Aufgrund der Corona-Krise hatte die deutsche Bundesregierung 2020 ein 5-Punkte-Maßnahmenpaket für Exporteure beschlossen. Dazu gehören auch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für Exportkreditgarantien. Diese wurden nun bis Ende Juni verlängert.

Der Bund teilt mit, dass das auch die Malus-Regelung im Bereich der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) betrifft. Hier bezieht sich der Entgeltsatz für das neue Vertragsjahr auch auf die bisherigen Schäden. Wenn die Schadensumme über den gezahlten Entgelten liegt, wird dann ein ein Entgeltaufschlag von 10 Prozent erhoben. Das ist die sogenannte Malus-Regelung.

Damit coronabedingte Schäden die Kosten für die Exporteure nicht so stark nach oben treiben, wurde für sie der übliche Malus von 10 auf 5 Prozent reduziert. Diese Sonderregelung wäre eigentlich Ende 2020 ausgelaufen, nun hat sie der Bund aber bis 30. Juni 2021 verlängert.

Die Regelung greift allerdings nicht, wenn die nicht coronabedingten Schäden über den gezahlten Entgelten liegen. Dann bleibt es beim Malus von 10 Prozent.