Soll er ein eigenes Netzwerk haben? Welche anderen Produkte darf er im Portfolio haben? Beim Export von Waren und Dienstleistungen in die USA kann der passenden Geschäftspartner über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Doch bei der Wahl gilt es, einige Faktoren zu bedenken. Dabei sollte vor allem die Bonität des potenziellen Partners eine Rolle spielen.

Enthusiastische Sätze wie „Das ist ein großartiges Produkt, daraus müssen wir unbedingt etwas machen“ sollte man nicht überschätzen, so der Rat von Silvana Giger von Switzerland Global Enterprise. Wer in den USA ein Produkt vorstellt und diesen Satz zu hören bekommt, sollte sich nicht blenden lassen: Solch ein Versprechen sei für Amerikaner ein eleganter Weg, die Stimmung zu halten. Es gilt, beharrlich zu bleiben, bis man eine definitive Zusage hat.

Neben netten Vertragsgesprächen, einem repräsentativen Firmengebäude oder anderen Dinge, die einen guten Eindruck des neuen potentiellen Geschäftspartners hinterlassen, sollten Exporteure vor allem die Bonität rechtzeitig im Vorfeld der Verhandlungen überprüfen, rät Ralph Krumpen, Geschäftsführer GFL Schweiz. Die Kreditversicherer haben hier in der Regel sehr guten Einblick und können das Risiko des Zahlungsausfalles abnehmen.

Denn sollte es bei der Inventur zu Differenzen kommen oder der Partner Konkurs gehen, ist es schwierig, Ware zurückzuholen. Anders als in der Schweiz gibt es in den USA kein Eigentumsvorbehalt. Das Konkursamt in den USA kann auch auf Ware zurückgreifen, die noch nicht bezahlt ist. Eine finanzielle Absicherung ist daher essentiell.