Neue Investitionsgüterkredit-Versicherung bei der R+V-Versicherung
Die R+V Versicherung hat am 9.8.2013 ihre neue Investitionsgüterkredit-Versicherung, die als Einzelabsicherung für Investitionsgüter dient, vorgestellt.
Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Ergänzung zur bisherigen Forderungsausfall-Versicherung, die i. d. R. wiederkehrende Lieferungen und Dienstleistungen an mehrere Kunden absichert.
Die neue Investitionsgüterkredit-Versicherung sichert einzelne Geschäfte mit einem Umfang von max. 5 Mio. € ab. Hierbei handelt es sich i. d. R. um die Herstellung oder Lieferung langlebiger Investitionsgüter. Damit spricht die R+V Firmenkunden aus dem Maschinen- und Anlagebau an.
Neben dem Interesse nach eigener Sicherheit der Lieferanten ist die Absicherung des Insolvenzrisikos häufig eine Auflage finanzierender Banken.
Als Versicherungsfall ist hier ausschließlich die Zahlungsunfähigkeit des Kunden anzusehen. Versichert sind hier die in Rechnung gestellten Forderungen aus dem Verkauf oder der Werklieferung eines Investitionsguts gegen den Kunden. Das sog. Fabrikationsrisiko kann ebenfalls mit eingeschlossen werden.
Die Kreditprüfungsgebühren belaufen sich auf 100 € zzgl. Umsatzsteuer, unabhängig vom Vertragsabschluss.
Die Selbstbeteiligung des Versicherten beläuft sich auf 20% sobald der Ausfall ohne Mehrwertsteuer ersetzt wird. Sollte der Ausfall mit Mehrwertsteuer ersetzt werden, beläuft sich die Selbstbeteiligung auf 30%.
Sollte Interesse an weiteren Details zu der R+V-Investitionsgüterkreditversicherung, oder der anderer Anbieter, bestehen, kontaktieren Sie uns von GFL.