Der neue AGA-Report der Bundesrepublik Deutschland befasst sich in seiner Ausgabe vom Januar 2013 (Nr. 224) mit den Exportgarantien in den Ländern Kuba und Weißrussland.

Bei Exporten nach Kuba ist eine Exportkreditgarantie möglich, solange ein Akkrditiv des Banco Exteriode Cuba vereinbart ist. Zudem ist die Grenze eines Auftragswertes von 0,5 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro je Einzelgeschäft angehoben worden, was auf gute Zahlungserfahrungen und eine anhaltend gute Nachfrage zurückzuführen ist. Der Bund stellt revolvierende Plafonds in Höhe von 25 Mio. Euro für Kurzfristige Geschäfte und 50 Mio. Euro für mittel-und langfristige Geschäfte zur Verfügung.

Obwohl in Weißrussland eine Stabilisierung der Wirtschaftslage und gute Zahlungserfahrungen gegeben sind, bestehen dennoch Risiken bei der mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung. Für das erste Halbjahr des Jahres 2013 stellt der Bund Planfondsmittel in Höhe von 80 Mio. Euro für Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten zur Verfügung, wobei eine Auftragshöhe um 10 Mio. Euro je Einzelgeschäft gegeben ist. Kleine Geschäfte können ohne Planfonds gesichert werden. Weiterhin sollen Sicherheitenerfordernisse sowohl bei kleinen als auch mittelgroßen Geschäften eingehalten werden, und es ist Zurückhaltung u.a. bei der Deckung von öffentlichen Kosten geboten.

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