Factoring gilt heute als anerkanntes Finanzierungsinstrument für eine Vielzahl von Firmen, sowohl im Mittelstand wie auch bei Großunternehmen. Momentan sind Factoring-Gesellschaften aufgrund des Kostendrucks, den der Zinsverfall verursacht hat, stärker bereit, neue Kundenbeziehungen einzugehen, als in der Vergangenheit. Doch oft ist die Enttäuschung nach Abschluss eines Vertrags groß – und zwar dann, wenn die erwartete und prognostizierte Liquidität nicht wie gewünscht zur Verfügung gestellt wird, die Abwicklung nicht den Erwartungen entspricht oder die täglichen Anforderungen nicht erfüllt werden.

GFL kennt Fälle, in denen die zum Kauf angebotenen Forderungen nur zu 60 Prozent finanziert wurden. In Einzelfällen waren es sogar weniger als 50 Prozent der Gesamtsumme. Das führt dazu, dass die Liquiditätsplanung neu aufgestellt werden muss. Außerdem fallen die Factoring-Gebühren unabhängig der Liquidität zu 100 Prozent auf Basis der eingereichten Forderungen an. Damit wird die Kostenbelastung höher als vorab geplant.

Um den gewünschten Liquiditätseffekt auch sicher zu realisieren, sollten Unternehmer im Vorfeld eines Vertragsabschlusses daher einige Punkte beachten. Damit wird Enttäuschungen vorgebeugt, die Finanzplanung wird von der ersten Minute an realistisch abgebildet und die erwarteten Kosten werden eingehalten. Worauf es ankommt, verraten wir in dieser Zehn-Punkte-Checkliste:

 1. Welche Dienstleistung erwarten Sie vom Factor?

Möchten Sie die volle Unterstützung im Mahnwesen oder reicht Ihnen eine reine Finanzierungsfunktion? Benötigen Sie eine regelmäßige oder nur situative Finanzierung? Ist Ihnen persönliche Betreuung wichtig? Welches Factoring-Unternehmen für Sie geeignet ist, entscheidet sich anhand dieser Fragen. Auch Faktoren wie die Größe Ihres Unternehmens können bei der Wahl eine Rolle spielen: So ist etwa ein mittelständischer Anbieter oft am besten für mittelständische Unternehmen geeignet, weil hier die administrativen Prozesse ähnlich ablaufen.

2. Hat der Factor alle für die Kalkulation relevanten Daten erhalten?

Welche Bonitätsinformationen haben Sie schon zur Verfügung gestellt? Wichtig sind die Anzahl der Rechnungen und der Debitoren sowie die Bonitätsbewertung des eigenen Unternehmens. Von diesen und einigen weiteren Faktoren hängt die Höhe der Factoring-Gebühren ab. Zusätzliche Informationen wie Debitoren- und Kreditorenkontensind ebenfalls wichtig, auch wenn nicht zwingend preisrelevant. Wenn Sie bereits eine Kreditversicherung haben, überlegen Sie sich, ob diese mit eingebunden werden soll. Wenn nicht, sollten Sie dem Factor die Ankauflimite Ihrer Kunden mitteilen.

 3. Welche Vereinbarungen haben Sie mit ihren Kunden getroffen?

Für den Vertrag braucht die Factoring-Gesellschaft Angaben über Skonto- und Boni-Vereinbarungen, Rahmenverträge, AGBs und  individuelle Zahlungsziele.

 4. Wie oft und in welcher Höhe reklamieren Ihre Kunden?

Wesentlich für den Factor ist die Gutschriftenquote, da dadurch die existierende Forderung nicht mehr zu 100 Prozent wertbeständig ist.

 5. Wo sitzen Ihre Kunden und in welcher Beziehung stehen Sie zu Ihnen?

Export-Factoring ist machbar, aber schwieriger, da die Rechtsverfolgung zum Problem werden kann. Schwierig wird es vor allem außerhalb der EU. Eine Rolle spielt auch, ob Ihre Kunden Schwestergesellschaften sind oder ob Sie an deren Unternehmen beteiligt sind. Kaufen Sie auch bei ihren Kunden ein?

 6. Sollen Ihre Kunden von Ihrem Factoring erfahren?

Viele Unternehmer möchten aus unterschiedlichen Gründen den Forderungsverkauf für sich behalten. Eigentlich ist das unbegründet, da Factoring im In- und Ausland bekannt und akzeptiert ist, trotzdem haftet an dieser Finanzierung zum Teil immer noch ein negatives Image. Falls Ihnen Stillschweigen wichtig ist, sollten Sie sich informieren, welcher Factor Ihnen diese Option bietet. Denn auch wenn ein stilles Verfahren vereinbart wurde, hat der Anbieter oft trotzdem Möglichkeiten zur Offenlegung – diese sollten Sie kennen.

 7. Wie können Sie die Rechte an der Forderung auf den Factor übertragen?

Vielfach sind die Forderungen durch eine Zession an die Hausbank(en) schon abgetreten. Oft wurde eine Abtretung an die Bank schon zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart. Bei vielen Unternehmern ist das aber schon in Vergessenheit geraten. Dies führt zwingend zu Verhandlungen mit der Bank. Mit der Folge, dass die Kreditlinie gekürzt wird.

 8. Haben Sie andere Finanzierungen im Umlaufvermögen laufen bzw. sind weitere geplant?

Dann ist es wichtig, dass Sie vorab das Zusammenspiel der Finanzierungspartner klären, mit der zwingenden Vorgabe, dass alle Finanzierungsverträge aufeinander abgestimmt sind.

 9. Welche Factoringkosten kommen auf Sie zu?

Beim Factoring gibt es ganz verschiedene Preismodelle. Hinzu kommen neben Gebühren und Zinsen weitere Factoringkosten wie Audit- oder Onlinegebühren auf Sie zu: Dies macht die Vergleichbarkeit auf den ersten Blick schwieriger.

10. Nach Unterschrift, Angebot und Kreditprüfung: Welche Sicherheiten will der Factor vereinbaren?

In der Regel findet eine echte Kreditprüfung nicht vor dem unterschriebenen Angebot statt!
Und oft verlangt der Anbieter weitergehende Sicherheiten als „nur“ die Abtretung der Forderungen. Im dann ausgefertigten Vertrag sind alle gewünschten Themen / Sicherheiten für eine Erstauszahlung aufgelistet. Diese sind kritisch auf die einzelnen Punkte und die entsprechenden Zusatzvereinbarungen zu prüfen.

Für einen ersten Überblick finden Sie auf www.gfl-broker.de/online-tools die GFL-Liquiditätsrechner, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen und die Ihnen die Kosten für Ihr individuelles Factoring realistisch aufzeigen.

Über Factoring:

Beim Factoring kauft eine Gesellschaft Ihre Geldforderungen aus Warenlieferungen oder aus geleisteten Dienstleistungen und zahlt einen Vorschuss auf die offene Rechnung. Unternehmen mit guter Bonität, Firmen im schwierigeren Fahrwasser, im Zuge von Restrukturierungen, Zukäufen von Firmen oder Geschäftsbereichen, selbst Neugründungen können sich über Factoring assetbasiert und mittelfristig zielführend finanzieren.

Factoring in Deutschland ist der rechtliche Ankauf der Forderung gegenüber dem Kunden, d.h. mit Einreichung der Forderung wird der Factor Inhaber dieser eingereichten Forderung (sog. Non-recourse Verfahren). Es ist daher für den Factor von zentraler Bedeutung, dass diese Forderung auch zu 100 Prozent den realen Wert hat, der auf der Rechnung steht!