Vor zwei Jahren wurden die steuerlichen Abschreibungsbedingungen für Leasing-Vermögen geändert. Jetzt zeigt eine Studie der Georg-August-Universität in Göttingen: Die verschärften Afa-Regelungen haben die Branche erheblich belastet und Neuinvestitionen beeinträchtigt.

Wie der Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) meldet, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass Leasing-Unternehmen ohne die bilanzrechtlich fragwürdige AfA-Verschärfung noch wesentlich mehr Investitionen zugunsten ihrer Kunden hätten realisieren können. Die Liquiditätsbelastung der deutschen Leasing-Unternehmen durch die Besteuerung von Scheingewinnen wird auf branchenweit rund 1 Milliarde Euro beziffert. Zudem beurteilt die Studie die Änderung der bisherigen Abschreibungspraxis als willkürlich, da aus bilanzrechtlicher Sicht jegliche Begründung fehle.

Hintergrund der Studie ist die Entscheidung der Finanzbehörden von 2014, dass die handelsrechtliche Abschreibung der Leasing-Objekte über die Vertragslaufzeit auf den erwarteten Verwertungserlös steuerlich nicht mehr anerkannt wird. Seitdem müssen Leasing-Gesellschaften nach der linearen AfA und den AfA-Tabellen abschreiben.

Interessensverbände wie der BDL bemängeln, dass die lineare Abschreibung realitätsfern ist. Schließlich sei die Abnutzung etwa einer Maschine nicht über Jahre hinweg konstant, wie es der linearen Abschreibung  entspreche, der Wertverlust ist in der Anfangszeit höher.

Hier lesen Sie die Mitteilung des BDL.