Die Mietkaution kann ein ganz schönes Loch in den Geldbeutel reißen. Damit es nicht soweit kommt, bietet die R+V Versicherung nun eine MietkautionsBürgschaft mit Enthaftungserklärung für privat genutzten Wohnraum. Statt eines Barbetrags übergibt der Mieter die Bürgschaft an den Vermieter als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

MietkautionsBürgschaften sind von 400 Euro bis 15.000 Euro (maximal drei Monatsmieten) möglich, der Jahresbetrag beträgt 4,7 Prozent der Bürgschaftssumme bei einem Mindestbetrag von 50 Euro.

Der Vertrag endet, wenn der Vermieter eine Enthaftungserklärung unterschreibt, in der er erklärt, dass er keine Ansprüche gegenüber R+V geltend machen wird und die besicherten Ansprüche auch nicht an Dritte abgetreten hat.

Will der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen, kann er sich direkt an R+V wenden. Der Mieter bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme. Reagiert er nicht oder kann er seine Einwendungen nicht schlüssig darlegen, zahlt R+V zunächst an den Vermieter und fordert den Betrag danach vom Mieter zurück.

Die MietkautionsBürgschaft ist nur eine der Neuerungen, die R+V in diesem Jahr vorstellt. Zu den wichtigen Neuerungen gehört außerdem die Warenkreditversicherung (WKV), die zivilrechtliche Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz abdeckt.

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