FAQ – Kautionsversicherung

FAQ - Kautions­versicherung: Bürgschaften/Garantien

Hier finden Sie auf die wichtigsten Fragen die Antworten.

1. Allgemeines / Definition

Was ist eine Kautionsversicherung?

Es kommt immer wieder vor, dass Auftraggeber für Ihren Auftrag Sicherheiten verlangen. Da es für Unternehmen aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien durch Basel II immer schwieriger wird, Kreditlinien bei der Hausbank zu erhalten, ist die Kautionsversicherung ein wichtiges Werkzeug, um Ihr Kreditvolumen bei der Hausbank zu entlasten und zusätzlichen Liquiditätsspielraum zu schaffen. Eine Kautionsversicherung bietet Ihnen dabei die Möglichkeit, unterschiedliche Bürgschaftsarten abzurufen.

Der Versicherer definiert zunächst einen Bürgschaftsrahmen bzw. Avalrahmen, der Ihnen im Gegenzug zur Prämienzahlung Ihres Unternehmens zur Verfügung gestellt wird. Innerhalb dieses Rahmens kann der Versicherte Bürgschaften beantragen. Bei Schlussrechnung wird schließlich die Gewährleistungsbürgschaft übertragen und der vollständige Rechnungsbetrag an Sie überwiesen. 

  • Erhöhung der Unternehmensliquidität
  • Verringerung der zu hinterlegenden Sicherheiten
  • Entlastung der Kreditlinien bei Ihrer Hausbank
  • Kostenersparnisse gegenüber einer Bankbürgschaft
  • Sicherheit und finanzielle Stabilität
  • Ausweitung der bestehenden Linien
  1. Ausschreibungsphase -> Bietungsbürgschaft
  2. Ausführungsphase -> Anzahlungsbürgschaft / Ausführungsbürgschaft / Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
  3. Ausführungsphase/Gewährleistungsphase -> Vertragserfüllungsbürgschaft
  4. Gewährleistungsphase -> Gewährleistungsbürgschaft
  5. Abschluss Mietvertrag -> Mietkaution
  6. Ansprüche des Hauptzollamts -> Zollbürgschaften

Eine Kautionsversicherung eignet sich besonders für Gewerbetreibende aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe, da in diesen Branchen besonders häufig mit Bürgschaften und Kautionen gearbeitet wird. Demnach ist die Kautionsversicherung essenziell für bspw. Bau-Unternehmen, den Stahl- und Metallbau, Handwerksbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie für den Maschinen- und Anlagebau (u.a. Mess- und Steuertechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik).

Generell sind die Anforderungen an die Unternehmen recht überschaubar. Zunächst muss der Unternehmer voll geschäftsfähig sein. Auch sollte sich der Geschäftssitz in Deutschland befinden (inkl. deutscher Rechtsform). Darüber hinaus behält sich der Kautionsversicherer teilweise vor, je nach Höhe des Bürgschaftsrahmens eine Bonitätsprüfung auf Basis von Auskunfteien, betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Bilanzen durchzuführen.

2. Kosten

Wie viel kostet eine Kautionsversicherung?

Die Frage nach den Kosten einer Kautionsversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten von viele Faktoren abhängig sind (bspw. Art der Bürgschaften, Höhe des Bürgschaftsrahmens, Unternehmensbonität …). Bürgschaftsrahmen ab 5.000 EUR beginnen bei schon etwa 49 EUR pro Jahr. Selbstverständlich sind auch deutlich höhere Bürgschaftslinien möglich. Gängig sind auch Bürgschaftslinien auf Basis einer Limitabrechnung.

3. Vertragsinhalte

Welche verschiedenen Bürgschaftsarten können bei einer Kautionsversicherung abgerufen werden?

Standardmäßig können die Bürgschaftsarten Mängelgewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft und Bietungsbürgschaft innerhalb einer Kautionsversicherung abgerufen werden. Darüber hinaus sind aber auch Sonderbürgschaften mit speziellen Bürgschaftstexten darstellbar. Im Folgenden werden die verschiedenen Standard-Bürgschaftsarten genauer erklärt. 

Die Mängelgewährleistungsbürgschaft sichert die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber ab – auch nach Abnahme des Auftrages. Ohne diese Bürgschaft behalten sich die Auftraggeber hingegen das Recht vor, z. B. 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Verläuft die Gewährleistungsfrist des Auftrages ohne jegliche Mängel, werden die Gewährleistungsbürgschaften bei Ablauf der Frist zurückgegeben.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber vor einer Insolvenz des Auftragnehmers ab und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Ausführungsphase. Üblicherweise beläuft sich die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Baubranche auf 10%. Beginnend mit der Erteilung des Auftrages endet sie mit der Fertigstellung/Abnahme des Projektes.

Die Anzahlungsbürgschaft besichert Vorauszahlungen eines Auftraggebers, die besonders in der Maschinenbaubranche Anwendung finden. Demnach wird sie vom Auftraggeber genutzt, um sich effektiv vor dem möglichen Verlust einer Anzahlung zu schützen, sollte der Auftragnehmer während der Durchführung des Auftrages in Insolvenz geraten. 

Die Bietungsbürgschaft besichert die Angebotskonditionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Dauer der Ausschreibung und sorgt für deren Stabilität. Daher wird sie automatisch von den Auftragnehmern verlangt, wenn diese sich unter Angabe von Ausführungskonditionen bei den öffentlichen Auftraggebern bewerben.

Eine Zollbürgschaft dient der Absicherung von revolvierenden Zoll- oder Steuerverpflichtungen gegenüber der Zollverwaltung. Sie wird insbesondere von Speditionen, Importeuren und Exporteuren benötigt und beläuft sich in der Regel auf eine Höhe von 30-100% des durch den Zoll festgelegten Referenzbetrags.

Die gewerbliche Mietkautionsbürgschaft ist eine gewerbliche Kautionsversicherung, die Anwendung findet, wenn ein Unternehmer Bürgschaften, Kautionen oder andere Sicherheiten für ein Mietobjekt benötigt. Demnach muss keine finanzielle Sicherheit in Form eines monetären Betrages bei dem Vermieter hinterlegt werden: Der Versicherer springt im Versicherungsfall als Bürge ein.

  • Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, beträgt die vertragliche Laufzeit einer Kautionsversicherung ein Jahr. 
  • Sollten zum Zeitpunkt der Beendigung noch Ansprüche der Versicherung bestehen, wird der Kautionsversicherungsvertrag abgewickelt. In diesem Fall sind weiterhin Beiträge zu bezahlen, bis alle Ansprüche des Versicherers erledigt sind.

Unsere Erfolgsgeschichten.

Das sagen unsere Kunden über uns:

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